VG Kassel zum Naturschutz an der Werra: Dün­ge­mit­tel­her­s­teller darf Abwas­ser­rohr nicht nutzen

17.07.2013

Eigentlich hatte das Regierungspräsidium dem Düngemittelhersteller K+S 2012 erlaubt, von seinem Betriebsstandort Salzabwasser in die Werra durch ein neues Rohrsystem einzuleiten. Die Angst um einen bedrohten Süßwasserfisch kam dem Vorhaben nun in die Quere. Das VG entschied am Mittwoch im Eilverfahren.

Die Vierte Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Kassel entsprach damit dem Antrag einer Fischereigenossenschaft. Das Unternehmen K+S darf vorerst keine Salzabwässer aus dem Kalibergbau über eine Rohrleitung in ein einen Abschnitt der Werra, der als Flora-Fauna-Habitat festgesetzt ist, einleiten. Das Verbot gilt, bis im Klageverfahren über die Rechtmäßigkeit entschieden worden ist (Beschl. v. 11.07.2013, Az. 4 L 1545/12.KS.).

Nach Ansicht des Gerichts verstößt die Erlaubnis, das Abwasser in den besagten Bereich des Flusses zwischen Philippsthal und Herleshausen zu leiten, gegen das Naturschutzrecht. Anders als das Regierungspräsidium in Kassel 2012 entschieden hatte, sei nach wie vor unklar, ob eine dort ansässige Population Süßwasserfische, die Groppen, gefährdet würde. Gutachten seien teilweise widersprüchlich, lückenhaft oder nicht aussagekräftig, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.

Ursprünglich war dem Düngemittelhersteller das Einleiten erlaubt worden. Das Regierungspräsidium berief sich auf eine Untersuchung, nach der das Gebiet dadurch nicht stärker beeinträchtigt würde. Früher sei dort auch schon Salzabwasser in die Werra geleitet worden. Außerdem werde die Belastung mit Salz durch zurückgehende Einleitungen aus anderen Standorten eher abnehmen, hieß es seinerzeit im Präsidium. Die bedrohte Groppe, für die das Gebiet zum Habitat ernannt worden war, sei in einem guten Zustand.

Über Beschwerden gegen den Beschluss müsste der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden. Der laufende Betrieb werde nach Angaben von K+S aber durch die Entscheidung nicht gestört. Provisorisch werde das Salzwasser wie bislang auch über Bahn und Lastwagen zu anderen Stellen des Flusses transportiert.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Kassel zum Naturschutz an der Werra: Düngemittelhersteller darf Abwasserrohr nicht nutzen . In: Legal Tribune Online, 17.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9161/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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