VG Hannover zu Speicherung von DNA-Probe: Einwilligung in Speichelentnahme reicht nicht aus

23.09.2013

Das VG Hannover hat am Montag das niedersächsische LKA zur Löschung des genetischen Fingerabdrucks eines Kleinkriminellen verurteilt. Obwohl der spätere Kläger die Speichelprobe zunächst freiwillig abgegeben hatte, hätten die Voraussetzungen für die Speicherung der DNA-Daten nicht vorgelegen.

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Hannover gab der Klage eines polizeibekannten Mannes statt, der sich gegen die Speicherung seines genetischen Fingerabdruckes in der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamtes (BKA) gewehrt hatte. Das niedersächsische Landeskriminalamt (LKA) muss die Daten nun löschen lassen.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits im Jahre 2009 aufgestellten Kriterien für die Rechtmäßigkeit der Entnahme von Speichelproben im verhandelten Fall seinerzeit nicht ausreichend geprüft worden seien. Zwar habe der Kläger damals schriftlich der Entnahme einer Speichelprobe zugestimmt, allerdings entbinde dies die Behörde nicht von der Pflicht zu überprüfen, ob die materiellen Voraussetzungen für die die anschließende Datenerhebung und –verarbeitung im Sinne des § 81g der Strafprozessordnung gegeben seien.

Voraussetzung sei, dass anhand einer hinreichend verlässlichen Prognose anzunehmen sei, dass der Betroffene zukünftig Straftaten von erheblichem Gewicht begehen werde. Allerdings käme man im Fall des Klägers auch bei nachträglicher Betrachtung nicht zu einem solchen Schluss. Dies nicht zuletzt deshalb, weil der Anlass für die Entnahme der Speichelprobe beim Kläger nicht eine einzige Tat von erheblichem Gewicht, sondern die Summe der bis dahin bekannt gewordenen Einzelfälle war. Auch hätte die Polizei beachten müssen, dass der Mann kurz zuvor aufgrund einer günstigen Sozialprognose aus dem Gefängnis entlassen worden war (Urt. v. 23.09.2013, Az. 10 A 2028/11 – Urteil noch nicht rechtskräftig).

mbr/LTO-Redaktion
 

Zitiervorschlag

VG Hannover zu Speicherung von DNA-Probe: Einwilligung in Speichelentnahme reicht nicht aus . In: Legal Tribune Online, 23.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9628/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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