VG Gießen zu Kosten für Feuerwehreinsatz: Altenheim muss nicht für Suche nach Bewohnerin zahlen

25.02.2015

Ein Seniorenheim im Landkreis Marburg-Biedenkopf muss nicht für die Rettungsaktion einer damals 90 Jahre alten demenzkranken Bewohnerin in einer eisigen Januarnacht aufkommen. Das entschied das VG Gießen. Denn die Dame sei aus einer akuten Lebensgefahr gerettet worden, heißt es.

Heimbetreiber müssen die Kosten für Rettungseinsätze nicht tragen, wenn diese in vollem Umfang der Rettung von Bewohnern aus akuter Lebensgefahr dienen. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Gießen hervor. Das Gericht entschied über Kosten, die bei der nächtlichen Suche einer orientierungslosen Seniorin entstanden waren (Urt. v. 04.02.2015, Az. 4 K 409/14.GI).

Die Frau war in einer Nacht im Januar 2012 verschwunden. Da Minustemperaturen herrschten und das Personal die Bewohnerin zunächst nicht finden konnte, verständigte das Heim die Polizei. Diese ging davon aus, dass sich die Frau in einer hilflosen Lage befand und kontaktierte die Feuerwehr zur Unterstützung. Auch diese ging von der Gefahr einer erhebliche Unterkühlung oder gar eines Erfrierungstodes aus. Schließlich suchten fast 40 Personen nach der Bewohnerin. Am nächsten Morgen konnte sie stark unterkühlt in einem Kellerschaft liegend gefunden werden.

Der Gemeindevorstand berechnete als Träger der Freiwilligen Feuerwehr dem Land Hessen für den Einsatz 2.806,49 Euro. Die Polizei erließ später einen Bescheid gegen den Heimbetreiber in dieser Höhe.

Nach Ansicht des VG habe die Feuerwehr schon keine Auslagenerstattung fordern können. Das Land sei daher nach § 61 Abs. 6 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) nicht berechtigt gewesen, entsprechende Einsatzkosten im Wege eines Kostenbescheids zu erheben. Für das Gericht war unstreitig, dass der Einsatz in vollem Umfang der Rettung der Frau aus akuter Lebensgefahr gedient habe.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Gießen zu Kosten für Feuerwehreinsatz: Altenheim muss nicht für Suche nach Bewohnerin zahlen . In: Legal Tribune Online, 25.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14790/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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