Verbalnote aus Tunesien liegt vor: VG Gel­sen­kir­chen prüft Abschie­bung von Sami A.

02.11.2018

 

Das VG Gelsenkirchen prüft erneut, ob der rechtswidrig abgeschobene mutmaßliche Gefährder Sami A. weiter wegen Foltergefahr nicht abgeschoben werden darf. Eine Verbalnote aus Tunesien soll nun die Abänderung der Eilentscheidung bringen. 

Im Fall des rechtswidrig nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Gefährders Sami A. prüft das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen erneut, ob weiterhin ein Abschiebeverbot wegen Foltergefahr besteht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe einen Antrag auf Abänderung einer früher getroffenen Eilentscheidung gestellt, teilte das Gericht am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit.

Der am 31. Oktober eingegangene Antrag enthalte eine Verbalnote der tunesischen Botschaft, sagte ein Gerichtssprecher. Darin werde zum Ausdruck gebracht, dass Sami A. gemäß den tunesischen Vorschriften behandelt werde. Sie sollen sicherstellen, dass ihm keine menschenrechtswidrige Behandlung oder Folter drohe.

Die Zusicherung aus Tunesien soll das Gericht davon überzeugen, dass Sami A. in Tunesien keine beachtliche Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung mehr droht. Dieses Verfahren (Az. 97 aL 1947/18.A) ist bereits der zweite Versuch des BAMF, das vorläufige Abschiebeverbot im Eilverfahren des VG Gelsenkirchen vom 12. Juli abändern zu lassen. Beim vorangegangenen Antrag ließ das VG sich von dem Argument, dem zwischenzeitlich in Tunesien aus der Haft entlassenen Sami A. gehe es offenbar gut und er werde nicht gefoltert, nicht überzeugen. Das Gericht bestand auf Vorlage einer entsprechende Verbalnote. 

Die voreilige Abschiebung von Sami A. am 13. Juli hatte für erheblichen Streit zwischen Justiz und Politik gesorgt. Am Tag zuvor hatte das VG die Abschiebung noch untersagt, der Beschluss wurde den zuständigen Behörden allerdings erst zugestellt, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß. Das oberste Verwaltungsgericht in NRW rügte das Verhalten der Behörden und ordnete Sami A.s sofortige Rückholung an, seitdem ist das Vertrauen zwischen Justiz und Politik massiv gestört, die jahrelange Praxis sogenannter Stillhalteabkommen scheint aufgekündigt. Sami A. hält sich unterdessen weiterhin in Tunesien auf. 

Seine Anwältinnen, denen die tunesische Verbalnote nach Angaben des Gerichtssprechers gegenüber LTO am Freitag zugestellt wurde, haben nun bis zum kommenden Donnerstag Zeit für eine Erwiderung. Einen Termin gibt es bisher weder im Eilverfahren noch im weiterhin anhängigen Hauptsacheverfahren. Auch in letzterem ging der Sprecher aber gegenüber LTO von einer zeitnahen Terminierung aus.   

dpa/pl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verbalnote aus Tunesien liegt vor: VG Gelsenkirchen prüft Abschiebung von Sami A. . In: Legal Tribune Online, 02.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31859/ (abgerufen am: 22.04.2024 )

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