Pausen für stillende Polizistin: Eine Stunde am Tag muss sein

15.12.2015

Wer sein Kind nach über einem Jahr noch stillt, aber schon wieder arbeitet, hat während der Arbeitszeit einen Anspruch auf Pausen. Dies entschied das VG Frankfurt (Oder) in einem Eilverfahr

Eine Polizistin darf ihr Kind während der Dienstzeit stillen. Wie das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt (Oder) am Montag mitteilte, hat die 2. Kammer der Frau, die nach der Geburt des Kindes wieder arbeitet, in einem Eilverfahren einen Anspruch auf Stillzeit zuerkannt (Az. VG 2 L 882/15).

Auf der Grundlage des Mutterschutzgesetzes sei stillenden Müttern auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit freizugeben, hieß es in der Mitteilung. Dabei handele es sich um mindestens zweimal täglich eine halbe oder einmal täglich eine Stunde.

Nach Ansicht der Kammer ist die Vorschrift nicht auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes beschränkt. Der Gesetzgeber habe keine zeitliche Einschränkung geregelt, hieß es. "Maßgeblich ist ausschließlich, dass die Mutter das Kind stillt."

Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Ein Sprecher sagte, es sei der erste Fall zu diesem Thema an dem Gericht. 

dpa/ahe/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Pausen für stillende Polizistin: Eine Stunde am Tag muss sein . In: Legal Tribune Online, 15.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17855/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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