VG Düsseldorf
Toiletten-Problem in der S-Bahn vor Gericht
25.10.2011
Hintergrund ist ein Vorfall, bei dem ein Fahrgast in einem Zug der Linie 9, der zwischen Wuppertal und Haltern pendelt, mal dringend musste. Von einem 53-jährigen Bahnmitarbeiter wurde er laut Gerichtsakten auf den nächsten Halt vertröstet. Der Fahrgast erwiderte, dass er bis dahin nicht durchhalten werde. In der Not soll der Bahn-Beamte den Gast in die 1. Klasse geschickt haben, um sich zu erleichtern. Dort war er an einem Abfallbehälter aber von einem anderen Bahnmitarbeiter erwischt und zur Rede gestellt worden.
Der geplagte Fahrgast habe erwidert, er habe nur den Rat des Bahnmitarbeiters befolgt. Daraufhin war dem 53-jährigen Bahn-Beamten von seiner Arbeitgeberin ein Bußgeld von 100 Euro aufgebrummt worden. Doch der Beamte wehrte sich und zog gegen das Bußgeld vor Gericht: Für einen solchen Fall gebe es keine Dienstanweisung und damit könne er auch gegen keine verstoßen haben. Nun wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht (VG) verhandelt.
"Die Deutsche Bahn bedauert sehr, dass es zu dem Vorfall kommen konnte", sagte ein Bahnsprecher am Dienstag in Berlin auf Anfrage, hielt sich aber ansonsten bedeckt: "Wir möchten der Bewertung durch das Verwaltungsgericht nicht vorgreifen."
"Bei einer zunehmenden Zahl älterer Menschen macht es schon Sinn, S-Bahnen mit Toiletten zu haben", sagt Karl-Peter Naumann, Bundesvorsitzender des Fahrgastverbands Pro Bahn, der dpa. Dass nun ausgerechnet die neuen S-Bahnen keine Toiletten mehr an Bord haben, sei daher "nicht ganz glücklich". Vor die Alternative gestellt, sei es immer noch besser, kostenpflichtige Toiletten anzubieten als gar keine.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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, VG Düsseldorf: Toiletten-Problem in der S-Bahn vor Gericht. In: Legal Tribune ONLINE, 25.10.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4654/ (abgerufen am 23.05.2012)
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