VG Düsseldorf

Nerzfarm in Nettetal zu Recht geschlossen

27.01.2012

Der Landrat Viersen hatte dem Betreiber einer Nerzfarm in Nettetal untersagt, weiter Tiere zu halten und zu züchten. Gleichzeitig ordnete er die unverzügliche Auflösung des Nerzbestandes an. Den hiergegen gestellten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz lehnte die 23. Kammer mit Beschluss vom Donnerstag ab.

Der Landrat ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Antragsteller nach Ablauf einer früheren und nur befristet erteilten Genehmigung nicht mehr über die erforderliche Erlaubnis zum Betrieb der Nerzfarm verfüge, so das Verwaltungsgericht (VG). Nach der neuen Rechtslage sei die Nerzfarm auch nicht mehr genehmigungsfähig, da die in der Farm vorhandene Käfiggröße die nunmehr gesetzlich erforderliche Größe der Käfige von mindestens drei Quadratmeter um mehr als das zwölffache unterschreite (Beschl. v. 26.01.2012, Az. 23 L 1939/11).

Auch die sofortige Schließung der Nerzfarm ist nach Ansicht der Richter gerechtfertigt, da die Tiere unter dem gravierenden Verstoß gegen die Haltungsanforderungen litten und der Betreiber der Farm genug Zeit hatte, die Haltung der Nerze an die neuen Bestimmungen anzupassen.  

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

VG Osnabrück: Naturschutzverein im Eilverfahren gegen Schweinestall erfolgreich

Gesetzgebung: Bundesländer wollen Wildtiere im Zirkus verbieten

Welttierschutztag: Neue Hoffnung auf ein Ende endloser Tiertransporte

DruckenSendenZitierenKommentieren

Zitiervorschlag

, VG Düsseldorf: Nerzfarm in Nettetal zu Recht geschlossen. In: Legal Tribune ONLINE, 27.01.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5416/ (abgerufen am 24.05.2012)

Infos zum Zitiervorschlag

Rechtsgebiete




Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland

Kommentare

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel

Kommentieren
24

Veranstaltungen und Seminare

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012

18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch

LTO-Quiz

© Rido - Fotolia.com

Was die Abkürzung AVB bedeutet, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie seit dem Examen das Versicherungsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Moral Hazards? Und wo ist das internationale Versicherungsrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!

Ihre Meinung

Hells Angels und Co. im Visier der Länder

Sollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?

Foto: Roberto Pfeil/dapd
Ja.

Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.

Nein.

Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

Zum Ergebnis
Die LTO App - jetzt im iTunes Store

Artikel der Woche

Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Von: Ass. iur. Johannes Arnhold

Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag  auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.

mehr

LTO-Newsletter

Das Wichtigste im Recht - einmal pro Woche kostenlos mit dem LTO-Redaltionsnewsletter

Ihre E-Mail-Adresse:

Rechtsgebiete: