VG Düsseldorf: Keine Aufwandsentschädigung für untätigen Ratsherrn

von dpa/plö/LTO-Redaktion

01.11.2010

Ratsherren, die sich während der Wahlperiode ins Private zurückziehen, aber ihr Mandat behalten, steht keine pauschale Aufwandsentschädigung zu.

Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht (VG) am Freitag entschieden (Az.: 1 K 8272/09). Damit scheiterte ein Ex-Ratsherr der Stadt Mülheim mit seiner Forderung nach 3320 Euro Entschädigung.

Der Kläger war von seiner Fraktion ausgeschlossen worden und hatte seitdem an keiner Rats- oder Ausschusssitzung teilgenommen. Sein Mandat hatte er aber behalten und die Aufwandsentschädigung für die Monate Dezember 2008 bis September 2009 in Höhe von monatlich 332,00 Euro eingeklagt. Die Stadt hatte argumentiert, es sei keine kommunalpolitische Aktivität feststellbar gewesen. Ihm sei daher auch kein finanzieller Aufwand entstanden, der zu entschädigen wäre. 

Zitiervorschlag

dpa/plö/LTO-Redaktion, VG Düsseldorf: Keine Aufwandsentschädigung für untätigen Ratsherrn . In: Legal Tribune Online, 01.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1833/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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