Diesel-Fahrverbot in Düsseldorf: Kein Zwangs­geld gegen NRW-Lan­des­re­gie­rung

06.09.2018

Nach ihren Erfolgen im Kampf für Diesel-Fahrverbote hat die Deutsche Umwelthilfe vor dem VG in Düsseldorf nun weniger Erfolg. Vom Tisch sei ein Fahrverbot damit in Düsseldorf aber nicht, sagen die Umweltschützer.

Die Gegner von Diesel-Fahrverboten in Düsseldorf, allen voran die NRW-Landesregierung, haben einen Etappensieg errungen. Das Land muss vorerst nicht mit einem Zwangsgeld wegen unzureichender Befolgung der gerichtlichen Entscheidungen zum Luftreinhalteplan in Düsseldorf rechnen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht (VG) lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Vollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe ab. Das Land sei seiner Pflicht nachgekommen, Diesel-Fahrverbote ernsthaft zu prüfen und abzuwägen, teilte das Gericht mit. Ob die Prüfung rechtlich einwandfrei gewesen sei, müsse in einem neuen Klageverfahren geklärt werden (Beschl. v. 06.09.2018, Az. 3 M 123/18).

Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Androhung eines Zwangsgeldes beantragt, weil in Düsseldorf die Grenzwerte für das Abgasgift Stickstoffdioxid seit Jahren überschritten werden, der neue Entwurf des Luftreinhalteplans aber dennoch auf Diesel-Fahrverbote verzichtet. Diese sollten daher mit einem Zwangsvollstreckungsverfahren erzwungen werden. 

Man sei den Vorgaben der Justiz zur Prüfung von Fahrverboten voll umfänglich nachgekommen, betonte das NRW-Umweltministerium. Die zuständige Bezirksregierung habe Fahrverbote geprüft und als unverhältnismäßig verworfen. Das Bundesverwaltungsgericht habe selbst ausgeführt, dass Fahrverbote nur das letztmögliche Mittel sein könnten. Der Entwurf des Luftreinhalteplans für Düsseldorf sehe mehr als 60 alternative Maßnahmen vor, um die Konzentration des Abgasgiftes in der Stadtluft zu senken. In Richtung Bundesregierung appellierte das Land, eine konsequente Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen zu prüfen.

Umwelthilfe hofft auf OVG

Die Umwelthilfe kündigte an, den Beschluss mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht anzufechten. Aus Sicht des Umweltverbandes sind die Fahrverbote die einzige Möglichkeit, die Grenzwerte zeitnah einzuhalten. Man setze nun auf das Oberverwaltungsgericht, werde aber notfalls auch ein neues Klageverfahren nicht scheuen.

Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte Dieselfahrverbote in NRW als unverhältnismäßig abgelehnt. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, "gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen". Das VG Düsseldorf hatte die Bezirksregierung bereits 2016 verpflichtet, "schnellstmöglich" für die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte zu sorgen. Fahrverbote für bestimmte Dieselautos seien dazu ausdrücklich erlaubt.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Urteil in weiten Teilen bestätigt, aber eine Verhältnismäßigkeitsklausel eingebaut: Sollte es doch möglich sein, die Grenzwerte ohne Fahrverbote einzuhalten, sei es dem Land unbenommen, auf diese zu verzichten. Darauf berief sich das Land nun.

Frankfurt muss Diesel-Fahrverbote einführen

Die Umwelthilfe kritisiert, dass die Effekte eines Fahrverbots dabei künstlich klein und die der alternativen Maßnahmen künstlich hochgerechnet worden seien. Der Streit darüber ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts aber kein Fall für die Zwangsvollstreckung: Die Umwelthilfe müsse eine neue Klage anstrengen - was den Fahrverbotsgegnern zumindest einen erheblichen Zeitgewinn einbringen würde. 

Das VG Wiesbaden hatte die Stadt Frankfurt am Mittwoch dagegen zur Einführung von Diesel-Fahrverboten verpflichtet. Demnach drohen den Autofahrern in der hessischen Metropole im kommenden Jahr großflächige Fahrverbote. Aber auch diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Diesel-Fahrverbot in Düsseldorf: Kein Zwangsgeld gegen NRW-Landesregierung . In: Legal Tribune Online, 06.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30807/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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