OVG Bautzen hält an Teil-Versammlungsverbot fest: Weg bleibt nur frei für 'Dresden Nazi­frei'

28.08.2015

Das allgemeine Versammlungsverbot für das gesamte Stadtgebiet Heidenau, mit dem das Landratsamt für das kommende Wochenende weitere Krawalle unterbinden wollte, war nur in Teilen rechtswidrig. Das OVG Bautzen hob am Freitag eine anderslautende Eilentscheidung des VG Dresden auf. Ein Antrag nach § 32 BVerfGG ist anhängig.*

Das vom Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit Allgemeinverfügung ausgesprochene Verbot für alle öffentlichen Versammlungen im gesamten Stadtgebiet Heidenau ist nach summarischer Prüfung "offensichtlich rechtswidrig". So entschied das Verwaltungsgericht (VG) Dresden am Freitagmittag (Eilentscheidung v. 28.08.2015, Az. 6 L 815/15).

*Update, 29.08., 8:29 Uhr: Am Ende eines langen Tages gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen der Beschwerde des Kreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge teilweise statt. Nur die Veranstaltungen des Bündnisses "Dresden Nazifrei" durften am Freitag stattfinden, nicht aber neue Aufmärsche von rechten Gruppen am Wochenende. Die Bürgerinitiative Heidenau hatte im Internet zu einer Demonstration aufgerufen. Sie wird dabei von anderen rechten Gruppen wie der Bürgerwehr Freital und der Meißener Initiative Heimatschutz unterstützt.

Nach Informationen von LTO ist ein Antrag nach § 32 Bundesverfassungsgerichtsgesetz anhängig. Die Norm macht es möglich, dass das oberste deutsche Gericht einstweilige Anordnungen ausspricht, "wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist". Die Verfassungsrichter weisen regelmäßig darauf hin, dass eine solche einstweilige Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nur unter wesentlich engeren Voraussetzungen möglich ist als die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Fachgerichte. Das BVerfG berücksichtigt bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen des Antragstellers, sondern alle in Frage kommenden Belange und widerstreitenden Interessen.

Junger Jurist wehrte sich gegen "polizeilichen Notstand"

Das zuständige Landratsamt hatte das Verbot damit begründet, dass nach den Gewaltausschreitungen um die Erstaufnahme von Flüchtlingen vom vergangenen Wochenende  eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit unmittelbar bevorstehe. Die Gefahr könne durch ein Vorgehen gegen die Störer nicht abgewendet werden, weil nicht ausreichend eigene sowie ergänzende Polizeikräfte zur Verfügung stünden, um die gefährdeten Rechtsgüter wirksam zu schützen. Zudem würde der Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel, insbesondere Wasserwerfer, unverhältnismäßige Schäden bei Nichtbeteiligten verursachen.

Gegen dieses allgemeine Versammlungsverbot wandte sich ein junger Jurist aus Brühl im Rheinland mit einem gerichtlichen Eilantrag. Der Mann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Kanzlei in Brühl rund 600 Kilometer vom sächsischen Heidenau entfernt. Als er am Donnerstag von dem Versammlungsverbot hörte, habe er sich unmittelbar Gedanken über einen entsprechenden Antrag gemacht.

"Es kann doch nicht sein, dass für eine ganze Stadt über zwei Tage ein Versammlungsverbot gelten soll", sagte der Jurist der Deutschen Presse-Agentur zu seiner Motivation. "Dann könnte man das Grundrecht auch gleich außer Kraft setzen. Er habe, das versicherte er eidesstattlich, an der vom Verbot umfassten Versammlung des Bündnisses "Dresden Nazifrei" teilnehmen und dafür aus dem Rheinland anreisen wollen. 

'Bündnis Nazifrei" darf unter Auflagen demonstrieren

Die für Samstag in Dresden geplante Demonstration mit Kundgebung des Bündnisses Nazifrei "Es reicht! Schutz für Geflüchtete statt Verständnis für Rassisten" darf unter Auflagen stattfinden, wie die Stadtverwaltung am Freitagnachmittag noch vor der Entscheidung des OVG mitteilte. So galten für Transparente und Fahnen Begrenzungen. Gegenstände, die als Wurfgeschosse dienen könnten, sowie Pyrotechnik sind verboten. Die Veranstalter gehen von 1000 Teilnehmern aus.  

Das Willkommensfest für die Flüchtlinge fand am Freitag weitgehend ohne Störungen statt. Zu dem Zeitpunkt, als beim OVG Bautzen Beschwerde eingelegt wurde, hatten sich in der Nähe der Flüchtlingsunterkunft bereits rund 200 bis 300 Meschen eingefunden und einen Grill aufgebaut. Zudem hatten sie Sachspenden mitgebracht.

VG Dresden: Verbot unverhältnismäßig

Den polizeilichen Notstand hat der Landkreis nach Ansicht der 6. Kammer des VG Dresden nicht hinreichend vorgetragen und belegt. So stütze sich die vorgenommene Gefahrenprognose des Landratsamts lediglich auf die Ereignisse des vergangenen Wochenendes, ohne sich konkret mit den für das kommende Wochenende angezeigten Versammlungen auseinandergesetzt zu haben. Ebenso sei nicht eindeutig dargelegt worden, wie von der zu erwartenden Teilnehmerzahl eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen solle. Insoweit reiche es nicht aus, auf die aus dem gesamten Bundesgebiet erwarteten übrigen Demonstranten zu verweisen.

Für den Antragsteller aus dem Rheinland, der für die Öffentlichkeit anonym bleiben möchte, ist die Begründung des Komplett-Verbots mit dem polizeilichen Notstand "ein erbärmliches Zeichen für den Zustand der sächsischen Polizei".

Dresdens Polizeipräsident Dieter Kroll sagte hingegen am Freitag, der polizeiliche Notstand sei keine Bankrotterklärung gewesen, sondern habe der Lageeinschätzung bei Anmeldung der Veranstaltungen entsprochen. Parallel seien Bemühungen angelaufen, ausreichend Einsatzkräfte auch aus anderen Bundesländern zusammenzuziehen. Laut Kroll wurden unter anderem auch Beamte aus dem Urlaub geholt. Ob das jetzt ausreiche, um die Sicherheit zu gewährleisten, "werden wir hinterher sehen", sagte er.

Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) war kurz nach seiner Ankunft auf dem Flüchtlingsfest nach massiven Beschimpfungen gleich wieder abgereist. Er nannte es ein Signal, dass in Heidenau das Willkommensfest stattfinde. Persönliche Konsequenzen nach einer Rücktrittsforderung schloss er aus. "Ich werde mein Amt weiter gern ausüben", sagte er. DGB-Landeschefin Iris Kloppich hatte zuvor den Rücktritt gefordert und gesagt: "Offensichtlich hat der Personalabbau bei der Polizei derartige Lücken gerissen, dass nunmehr in ländlichen Regionen bei kritischen Situationen nur noch der Polizei-Notstand erklärt werden kann."

Auch dem VG Dresden war das vollständige Verbot sämtlicher Versammlungen für das gesamte Wochenende zu weit gegangen, es sei insoweit unverhältnismäßig. Eine solche Allgemeinverfügung stelle nicht das mildeste Mittel dar, so die 6. Kammer des VG. So seien für Freitag lediglich zwei Demonstrationen in Heidenau angemeldet worden und nur eine weitere für den Samstag. Es sei weder vorgetragen noch ersichtlich, aus welchen Gründen diese Versammlungen nicht beispielsweise in örtlicher oder zeitlicher Hinsicht mit Auflagen belegt worden seien, um ein Aufeinandertreffen der unterschiedlichen politischen Lager zu unterbinden.

pl/ms/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

OVG Bautzen hält an Teil-Versammlungsverbot fest: Weg bleibt nur frei für 'Dresden Nazifrei' . In: Legal Tribune Online, 28.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16743/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen