Aussagen zur BAMF-Außenstelle vor dem VG Bremen: Nicht "hoch­kri­mi­nell", aber bewusst gegen Gesetze ver­sto­ßend

01.08.2018

Das BMI darf eine Äußerung über die ehemalige Leiterin der BAMF-Außenstelle in Bremen nicht wiederholen. In einer Talkshow wurde sie unter anderem als "hochkriminell" bezeichnet. Das VG Bremen hat das nun vorerst untersagt.

Das Verwaltungsgericht (VG) Bremen hat einem Eilantrag der ehemaligen Leiterin der BAMF-Außenstelle Bremen zum Teil stattgegeben. Sie hatte Unterlassung zweier Äußerungen durch das Bundesinnenministerium (BMI) begehrt, die im Rahmen des BAMF-Skandals in einer Pressemitteilung und in der Talk-Show "Anne Will" gefallen sind (Beschl. v. 01.08.2018, Az. 6 V 1559/18).

Das Gericht gab der Bundesrepublik, der die Äußerungen des BMI rechtlich zurechenbar sind, auf, vorläufig die Behauptung zu unterlassen, die Vorgänge in Bremen seien natürlich auch deshalb möglich gewesen, weil "hochkriminell kollusiv und bandenmäßig" mehrere Mitarbeiter mit einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet hätten. Dies hatte der Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretär beim BMI, Stefan Mayer, Ende Mai in der Talkshow "Anne Will" gesagt.

Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten verbiete es aber, einen Beamten durch Kritik an seiner Amtsführung gegenüber Dritten ohne rechtfertigenden Grund bloßzustellen, so das VG. Die Äußerung vermittle in der Öffentlichkeit den Eindruck, eine abschließende Bewertung der Vorfälle durch die Staatsanwaltschaft, ein Strafgericht oder das BAMF habe stattgefunden, was jedoch nicht der Fall sei.

Ohne Erfolg blieb der Eilantrag aber bezüglich einer Pressemitteilung des BMI vom 23.05.2018. Das Ministerium hatte dort behauptet, "der Bericht (der internen Revision des BAMF, Anm. d. Red.) zeigt deutlich, dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden". Das Interesse des BMI, die Öffentlichkeit über den Sachstand der Ermittlungen zu informieren, überwiege angesichts der Medienberichterstattung ab April 2018, nach der der Verdacht auf Rechtsverstöße und Korruption in der Bremer Außenstelle des BAMF und die Gefahr eines Vertrauensverlustes in die rechtmäßige Vollziehung des Asylrechts bestanden habe. Auch habe die Äußerung in der Pressemitteilung das Gebot der Sachlichkeit beachtet, entschied das VG.

acr/LTO-Redaktion

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Aussagen zur BAMF-Außenstelle vor dem VG Bremen: Nicht "hochkriminell", aber bewusst gegen Gesetze verstoßend . In: Legal Tribune Online, 01.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30111/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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