VG Berlin
Wohnungen in Berlin-Mitte sind kein Beherbungsbetrieb
23.01.2012
Das Bezirksamt Mitte von Berlin hatte der Antragstellerin zuvor sofort vollziehbar untersagt, elf näher bezeichnete Wohnungen in der Wilhelmstraße als Beherbergungsstätte zu nutzen. Anlass des behördlichen Einschreitens waren Beschwerden über Lärmbelästigungen und andere negative Begleiterscheinungen der Nutzung von Wohnungen im allgemeinen Wohngebiet in unmittelbarer Nähe des Brandenburger Tors.
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschied nunmehr, dass die in Streit stehende Nutzung nicht mit den Mitteln des Baurechts untersagt werden könne (Beschl. v. 23.01.2012, Az. VG 19 L 294.11). Die Vermietung könne noch nicht als ungenehmigter Beherbergungsbetrieb qualifiziert werden und sei daher von der erteilten Baugenehmigung, die eine Wohnnutzung zulasse, gedeckt. Die Antragstellerin habe unwidersprochen dargelegt, dass die bestehenden Mietverträge eine Nutzungsdauer von drei bis acht Monaten umfassten, hoteltypische Dienstleistungen nur in einem eingeschränkten Umfang erbracht würden und die Vermietung daher nicht das Gepräge einer Beherbergungsstätte hätten.
Vielmehr bestehe für die Mieter die Möglichkeit der eigenständigen Haushaltsführung und der unabhängigen Gestaltung des häuslichen Wirkungskreises. Bei dieser Sachlage "wohnten" die Nutzer in den Apartments und würden nicht von einem Unternehmen "beherbergt".
Gegen die Entscheidung ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
age/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
AG Frankfurt am Main: Mietzahlungen dürfen bei Mäuseplage nicht eingestellt werden
Weihnachtsdeko am Mietshaus: Besinnlicher Lichterglanz als Festtagsärgernis
Zitiervorschlag
, VG Berlin: Wohnungen in Berlin-Mitte sind kein Beherbungsbetrieb. In: Legal Tribune ONLINE, 23.01.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5374/ (abgerufen am 24.05.2012)
Infos zum ZitiervorschlagTopJOBS der Woche
Neueste Stellenangebote
Meistgelesene Artikel
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegtDFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Zur Geschichte von § 175 StGBSpäte Wiedergutmachung für Schwule
Norbert Röttgens EntlassungWie die Kanzlerin sich eines Ministers entledigt
Geplante Verschärfung der VerbandsgeldbußeDeutschlands nächster Schritt zu einem Unternehmensstrafrecht?
Verfassungsrichterin Monika Hermanns im..."Mutwillensgebühr ist beste Alternative"
Veranstaltungen und Seminare
25.05.2012, MainzMainz Media Forum
11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid
12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation
14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012
18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch
Ihre Meinung
Hells Angels und Co. im Visier der LänderSollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?
Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.
Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.
Dazu habe ich keine Meinung.
Artikel der Woche
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.
mehr






Kommentare
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel
Kommentieren