VG Berlin zu Verfassungsschutzbericht: PRO NRW durfte genannt werden

21.01.2016

Die als rechtsextremistisch eingestufte "Bürgerbewegung pro NRW" ist zu Recht im Verfassungsschutzbericht 2012 des Bundesinnenministeriums aufgeführt. Das entschied das VG Berlin am Donnerstag. 

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat entschieden, dass die "Bürgerbewegung PRO Nordrhein-Westfalen" im Verfassungsschutzbericht 2012 genannt werden durfte. Die Partei verfolge Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die darauf gerichtet seien, Verfassungsgrundsätze, insbesondere die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, zu beseitigen (VG Berlin, Urt. v. 21.01.2016, Az. VG 1 K 255.13).

PRO NRW ist in dem vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2012 im Kapitel "Rechtsextremismus" aufgeführt und wird dort vor allem als islamfeindlich beschrieben. Die "Bürgerbewegung" hält ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht nicht für gerechtfertigt, weil die Werte des Grundgesetzes selbstverständliche Grundlage ihrer Politik seien.

Jede Form von menschenverachtendem Rassismus und jede Migrantenfeindlichkeit lehne sie ab. Die Kritik an einer Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme und eine fundierte Islamkritik müssten jedoch zulässig sein. Es sei nicht zutreffend, dass sie Muslime pauschal diskriminiere und deren Menschenwürde verletze sowie deren Recht auf freie Religionsausübung einschränken wolle.

Partei will Verfassungsgrundsätze beseitigen

Das VG wies die Klage ab. Die Partei verfolge Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die darauf gerichtet seien, Verfassungsgrundsätze, insbesondere die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, zu beseitigen. So propagiere sie, wie von den Verfassungsschützern angenommen, ein aggressives Feindbild Islam und wolle Muslime aufgrund ihrer religiösen Überzeugung oder Abstammung ausgrenzen.

Auch für die Einschätzung, dass Fremde pauschal für gesellschaftliche Probleme verantwortlich gemacht und diffamiert würden, gebe es genügend Belege, so die Verwaltungsrichter. Etwaige anderslautende Erklärungen der Partei seien nicht geeignet, diese Einschätzung zu entkräften, weil es sich um bloße Lippenbekenntnisse handele. Zu anderen rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien im Ausland - etwa der belgischen "Vlaams Belang" oder der "Freiheitlichen Partei Österreichs" - pflege PRO NRW freundschaftliche Beziehungen.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin zu Verfassungsschutzbericht: PRO NRW durfte genannt werden . In: Legal Tribune Online, 21.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18231/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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