VG Berlin
Schweinebraten muss natürlich gewachsen sein
21.10.2011
Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Irreführung vorliegt, sei die Auffassung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers. Dieser erwarte bei einem ihm als "Schweinebraten" offerierten Produkt, gleich ob gebraten oder roh, ein im natürlichen Zusammenhang belassenes und nicht ein durch mechanische und Hitzeeinwirkung aus mehreren Fleischstücken zusammengefügtes Stück Fleisch, begründeten die Richter der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin ihr Entscheidung (VG, Urt. v. 20.10.2011, Az. VG 14 K 43.09).
Die Berliner Firma hatten ihren "Schweinebraten" im wahrsten Sinne des Wortes selbst produziert: Als Rohmaterial verwendete sie Schweinefleischstücke, denen ein Kochsalzlake injiziert wurde. Anschließend wurde in einem so genannten "Tumbelvorgang" die Muskulatur aufgelockert und Eiweiß freigesetzt. Die so vorbehandelten Stücke wurden zunächst in Dosen abgefüllt und gegart, wobei die Fleischstücke sich mittels Koagulation des Eiweißes miteinander verbinden. Anschließend wurde das so gewonnene Produkt entnommen, in Scheiben aufgeschnitten, und als Schweinebraten weiterverkauft. Das hat nun ein Ende.
mbr/LTO-Redaktion
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Zitiervorschlag
, VG Berlin: Schweinebraten muss natürlich gewachsen sein. In: Legal Tribune ONLINE, 21.10.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4614/ (abgerufen am 23.05.2012)
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