VG Berlin zur Wahlwerbung: ARD muss Pro NRW-Wahlspot nicht ausstrahlen

28.04.2014

Die ARD muss einen Wahlwerbespot der als rechtsextrem eingestuften Splitterpartei Pro NRW nicht ausstrahlen. Dies hat das VG Berlin am Montag in einem Eilverfahren entschieden.

Pro NRW war vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin gegen den Sender RBB vorgegangen, der bundesweit die Wahlwerbespots im Ersten koordiniert. Den Richtern zufolge verstößt der Spot zur Europawahl gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Der Film enthalte die Aussage, dass Ausländer - vor allem Asylbewerber, Muslime und Roma - generell im Müll lebten und per se Straftäter seien, erläuterte ein Justizsprecher. Gegen die Entscheidung kann Pro NRW noch Beschwerde einlegen. Es war zunächst unklar, ob die Kleinpartei einen alternativen Spot einreichen würde.

Bei dem Eilverfahren ging es um die Ausstrahlung am Montagabend.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin zur Wahlwerbung: ARD muss Pro NRW-Wahlspot nicht ausstrahlen . In: Legal Tribune Online, 28.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11812/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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