VG Berlin: NPD-Wahlkampfspot ist volksverhetzend

18.08.2011

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg muss einen Wahlwerbespot der NPD aus Anlass der Berliner Abgeordnetenhauswahl im September nicht ausstrahlen. Das hat das VG Berlin am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden.

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) stellt Parteien aus Anlass der Berliner Wahl Parteien Sendezeit zur Verfügung. Der Sender weigerte sich jedoch, den Wahlkampfwerbespot der NPD auszustrahlen. Zu Recht, entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin (VG). Der Spot erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

Die NPD greife durch ihren Werbefilm die Menschenwürde der in Berlin lebenden Ausländer an, insbesondere der Muslime. Dieser Teil der Bevölkerung werde von ihr böswillig verächtlich gemacht, weil suggeriert werde, dass Ausländer stets kriminell sind und rohe Gewalttaten gegen Deutsche begehen. Auch unter Berücksichtigung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sei keine andere Bewertung des Werbespots möglich. Die Aussage, Ausländer seien per se Straftäter und damit als der Achtung der übrigen Bürger unwert und unwürdig, erfolge aus ausländerfeindlichen und damit verwerflichen Motiven. Die in dem Wahlwerbespot zum Ausdruck kommende Meinungsäußerung sei auch geeignet den öffentlichen Frieden zu gefährden. (Beschl. v. 18.08.2011, Az. VG 2 L 131.11).

mbr/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

VG Berlin: NPD-Wahlkampfspot ist volksverhetzend . In: Legal Tribune Online, 18.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4058/ (abgerufen am: 26.03.2024 )

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