VG Berlin zu Lehrern: Keine Ent­las­sung wegen kin­derpor­no­gra­fi­scher Bilder

05.12.2016

Zwei Berliner Lehrer dürfen aufgrund des Besitzes pornografischer Bilder im Moment zwar nicht unterrichten, dem Verbleib im Schuldienst steht ihr Verhalten allerdings nicht entgegen. Die Bildungsverwaltung will das nicht akzeptieren.

Zwei Berliner Lehrkräfte sind wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials zu Geldstrafen verurteilt worden. Aus dem Schuldienst entlassen werden die beiden aber nicht. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin habe zwei Klagen der Senatsverwaltung für Bildung abgewiesen, teilte Gerichtssprecher Stephan Groscurth am Montag mit.

Zuerst hatten die Bild Zeitung und die B.Z. über die Entscheidung des Gerichts berichtet. Die Bildungsverwaltung mit Senatorin Sandra Scheeres (SPD) an der Spitze will die Gerichtsentscheidungen nicht akzeptieren. "Wir werden in Berufung gehen", teilte ein Sprecher mit. Er zeigte sich enttäuscht darüber, dass das Gericht die Disziplinarklagen abwies.

Die Bild-Zeitung berichtete, die Senatorin wolle notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen. Nach Angaben des Sprechers wurden die beiden Beamten vom Dienst suspendiert. "Das gilt auch weiterhin." Die Pädagogen bekämen allerdings noch 50 Prozent ihrer Bezüge.

Da die Lehrkräfte schon strafrechtlich verurteilt sind, habe das Gericht nur noch ohne Abstufung über Entlassung oder Verbleib entscheiden können, erläuterte Gerichtssprecher Groscurth. Für eine Entfernung aus dem Schuldienst seien die Vorwürfe nicht schwerwiegend genug gewesen. Missbrauch sei auf den Bildern mit nackten Kindern nicht zu sehen gewesen.

Die oppositionelle FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus forderte, bei solchen Taten müsse jegliches Beschäftigungsverhältnis umgehend gelöst werden. Notfalls seien beamtenrechtliche Regelungen anzupassen, hieß es in einer Mitteilung.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin zu Lehrern: Keine Entlassung wegen kinderpornografischer Bilder . In: Legal Tribune Online, 05.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21364/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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