VG Berlin gestattet "Körperwelten"-Ausstellung: Bezirksamt scheitert mit Berufung gegen Eilurteil

10.02.2015

Das "Körperwelten Museum Berlin" kann planmäßig eröffnen. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Das Gericht bestätigte damit auch in der Berufungsinstanz, dass für die Ausstellung von plastinierten menschlichen Körpern keine vorherige Genehmigung nach dem Berliner Bestattungsgesetz erforderlich ist.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht (VG) Berlin auf einen Eilantrag der Aussteller hin entschieden, dass die im Gebäude des Fernsehturms am Berliner Alexanderplatz geplante Dauerausstellung von plastinierten menschlichen Körpern und Körperteilen stattfinden darf. Das Bezirksamt Berlin Mitte hatte dies zuvor untersagt. Die Behörde hatte damals argumentiert, es liege keine Genehmigung nach dem Berliner Bestattungsgesetz vor. Das VG entschied daraufhin, eine solche Genehmigung sei auch nicht notwendig, da das Bestattungsgesetz bei Plastinaten nicht einschlägig sei.

An dieser Rechtsauffassung hielt die 21. Kammer des VG auch in der Berufungsinstanz fest. Für einen Verstoß gegen das Berliner Bestattungsgesetz sei nach wie vor nichts ersichtlich. Die Argumentation, wonach das Gesetz auf anatomische Dauerpräparate wie Plastinate nicht anwendbar sei, habe das Bezirksamt nicht entkräftet (Beschl. v. 10.02.2015, Az. VG 21 L 29.15).

Ob sich das Bezirksamt nun einsichtig zeigt, bleibt abzuwarten. Gegen die Entscheidung des VG kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin gestattet "Körperwelten"-Ausstellung: Bezirksamt scheitert mit Berufung gegen Eilurteil . In: Legal Tribune Online, 10.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14643/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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