VG Berlin zu vorzeitiger Löschung aus Korruptionsregister: Kein Nachweis wiederhergestellter Zuverlässigkeit

22.08.2013

Eine vorzeitige Löschung aus dem Berliner Korruptionsregister kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Dies entschied das VG Berlin in einem Eilverfahren.

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin wies den auf vorzeitige Löschung gerichteten Eilantrag zurück (Beschl. v. 09.08.2013, Az. VG 4 L 456.13). Ein Anspruch auf die begehrte Streichung bestehe nicht. Zwar könne eine Tilgung grundsätzlich auch früher erfolgen. Den insoweit nötigen Nachweis der wiederhergestellten Zuverlässigkeit habe der Antragsteller aber nicht erbracht.

Voraussetzung für die vorzeitige Tilgung sei außerdem, dass durch organisatorische und personelle Maßnahmen Vorsorge gegen die Wiederholung des Rechtsverstoßes getroffen werde. Auch daran fehle es hier. Die Befugnisse des Antragstellers als alleinigem Geschäftsführer der von ihm geführten Gesellschaft seien nicht beschränkt worden.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin zu vorzeitiger Löschung aus Korruptionsregister: Kein Nachweis wiederhergestellter Zuverlässigkeit . In: Legal Tribune Online, 22.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9414/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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