VG Berlin zu Sachleistungspauschale: Bundestag muss Auskunft über Mittelverwendung geben

23.08.2013

Ein Journalist wollte von der Bundestagsverwaltung wissen, welche Abgeordneten des derzeitigen Bundestages unter Inanspruchnahme der Sachleistungspauschale im Jahre 2013 mehr als fünf Tablet Computer bzw. ein Smartphone erworben haben. Die Verwaltung verweigerte die Auskunft. Zu Unrecht, wie das VG Berlin am Donnerstag entschied.

Die im Abgeordnetengesetz vorgesehene Sachleistungspauschale in Höhe von 12.000 Euro pro Kalenderjahr ermöglicht es jedem Abgeordneten, mandatsbedingte Aufwendungen – wie Bürokosten, Fahrtkosten, Mehraufwendungen am Sitz des Bundestages – mit der Bundestagsverwaltung abzurechnen. Diese verweigerte auf die Anfrage eines Journalisten die Auskunft dazu, inwieweit über diese Pauschale Tablets und Smartphones abgerechnet worden waren. Die Verwaltung argumentierte, dass das freie Mandat jedes Abgeordneten eine Kontrolle der von den Abgeordneten für Sachmittel geltend gemachten Kosten ausschließe.

Dies sah die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin anders. Gerade weil eine Kontrolle der zweckgebundenen, allein für die Ausübung des Mandats gewährten Sachmittel wegen des Grundsatzes des freien Mandats nicht durch staatliche Stellen erfolgen dürfe, könne dies nur durch die von der Presse informierte Öffentlichkeit geschehen. Dies sei im Hinblick auf den Vorwurf, dass Sachmittel von manchen Abgeordneten missbraucht würden, für das Funktionieren des demokratischen Staatswesens und das Ansehen des Parlaments unerlässlich (Beschl. v. 22.08.2013, Az. 27 L 185.13).

Verwaltung muss sich auf Presseanfragen besser vorbereiten

Der mit der Bereitstellung der Informationen verbundene Aufwand sei im konkreten Einzelfall nicht unzumutbar, auch wenn die Belege über die Verwendung der Sachmittel für jeden einzelnen Abgeordneten in Ordnern abgelegt seien, die nunmehr durch die Bundestagsverwaltung durchgesehen werden müssten. Es obliege der Bundestagsverwaltung, organisatorische Vorsorge dafür zu treffen, dass künftig derartige, zur Information der Öffentlichkeit über die Mandatsausübung des einzelnen Abgeordneten erforderliche Presseauskünfte ohne großen Aufwand erteilt werden könnten.

Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen und der aktuellen Veröffentlichungen über vergleichbare Themen bezüglich Bayerischer Landtagsabgeordneter sei die Entscheidung eilbedürftig gewesen.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin zu Sachleistungspauschale: Bundestag muss Auskunft über Mittelverwendung geben . In: Legal Tribune Online, 23.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9426/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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