VG Berlin zu Mittagessen in Ganztagsschule: Kein Anspruch auf vegane Ernäh­rung

18.05.2016

In einer Ganztagsschule wird kein veganes Essen angeboten, was für den Vater einer 9-Jährigen ein Problem ist. Er will dagegen klagen, Prozesskostenhilfe bekommt er aber nicht, so das VG Berlin. Es gebe keinen Anspruch auf vegane Ernährung.

Auf ein veganes Mittagessen an Berliner Ganztagsschulen besteht nach einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin kein Anspruch (Beschl. v. 03.05.2016, Az. 3 K 503.15). Das Gericht gewährte dem Vater eines 9-Jährigen Mädchens keine Prozesskostenhilfe. Sie besucht eine Ganztagsschule in Berlin, an der kostenbeteiligungspflichtige Mittagessen angeboten werden und ernährt sich nach Angaben des Vaters aus ethischen Gründen vegan. 

Vom Bezirksamt forderte der Mann, seiner Tochter entsprechendes Essen zur Verfügung zur stellen. Das Amt lehnte das aber ab, solange nicht ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit dieser Ernährung vorgelegt werde. Hierin sieht der Vater einen Verstoß gegen die Gewissensfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil die Schulspeisung auf andere religiös oder gesundheitlich begründete Essgewohnheiten Rücksicht nehme. Die bisherige Praxis schließe seine Tochter zudem aus der Gemeinschaft aus.

Vegane Ernährung für Kinder gerade nicht empfohlen

Die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine hiergegen gerichtete Klage lehnte das VG ab. Sie habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Die Schule habe einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Frage, wie sie die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Schulmittagessens erfülle. Daher könne die Entscheidung nur auf Fehler bei der Ausübung des schulorganisatorischen Ermessens geprüft werden. Solche Fehler lägen hier aber nicht vor. Die Schule orientiere sich bei der Bereitstellung des Schulmittagessens an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die eine vegane Ernährung für Kinder und Jugendliche gerade nicht empfehle.

Eine rechtliche Verpflichtung, die gesamte Vielfalt verschiedener Ernährungsüberzeugungen von Eltern und Kindern zu berücksichtigen, besteht nach Ansicht der Richter nicht. Das Mädchen werde auch nicht gezwungen, entweder das Schulessen oder gar nichts zu essen und den anderen Schulkindern beim Verzehr des Mittagessens zuzuschauen. Sie könne am Mittagessen teilnehmen, indem sie etwa eigenes Essen mitbringe und vor Ort aufwärme oder sich selbst veganes Essen in die Schule liefern lasse. Hierdurch werde sie auch nicht ausgegrenzt, weil aufgrund der Vielfalt des täglichen Bedarfsangebotes nicht jedes Kind das Gleiche esse.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin zu Mittagessen in Ganztagsschule: Kein Anspruch auf vegane Ernährung . In: Legal Tribune Online, 18.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19401/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen