VG Augsburg rüffelt Bayern

Kopf­tuch für Rechts­re­fe­ren­da­rinnen vor­erst erlaubt

Lesedauer: 2 Minuten
Dürfen Rechtsreferendarinnen* im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen? Nein, meint die bayerische Staatsregierung. Doch, sagt das VG Augsburg - und weist das Justizministerium in die Schranken.

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Muslimische Juristinnen* mussten in Bayern seit acht Jahren mit der Vorgabe leben, dass sie während ihres Referendariats im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen dürfen. Damit ist nun Schluss: Das Bayerische Verwaltungsgericht (VG) Augsburg hat das praktizierte Kopftuchverbot für unzulässig erklärt (Entsch. v. 30.06.2016, Az. Au 2 K 15.457). Am Donnerstag gab es einer Rechtsreferendarin* Recht, die seit 2014 im juristischen Vorbereitungsdienst ist und dabei eine Auflage erhalten hatte, wonach sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen dürfe. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte sich bei der Auflage an einer Verordnung des bayerischen Justizministeriums von 2008 orientiert, wonach Referendarinnen beispielsweise im Gerichtssaal oder bei Zeugenvernehmungen auf ihr Kopftuch verzichten müssen. Nach Ansicht der Augsburger Richter gibt es für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit jedoch keine gesetzliche Grundlage. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zugelassen. Die 25 Jahre alte Referendarin sieht sich diskriminiert und stigmatisiert. Deswegen hat sie mittlerweile auch eine Klage auf 2.000 Euro Schmerzensgeld gegen den Freistaat eingereicht. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter ist solch eine Amtshaftungsklage nicht grundsätzlich unbegründet. Nach Angaben des Justizministeriums in München ist der Fall in Bayern einmalig, bislang habe es keine Klage gegen die Kopftuch-Auflage gegeben. Wegen des Rechtsstreits werde derzeit bei ähnlichen Fällen aber auf solche Vorgaben verzichtet. In Berlin hingegen befreite das Kammergericht im Jahr 2014 eine Rechtsreferendarin von der Dienstpflicht, im Rahmen der Ausbildung die Staatsanwaltschaft vor Gericht zu vertreten, nachdem sie eidesstattlich versichert hatte, ihr Kopftuch auch für dienstliche Belange nicht abnehmen zu wollen. dpa/nas/LTO-Redaktion * Anm. d. Red: Mehrfach den fehlerhaft verwendeten Begriff der "Jurastudentin" durch "Referendarin" oder "Juristin" ersetzt. 03.07.2016, 17:22h. Aufgrund der zunehmenden Zahl von unsachlichen, zusammenhangslosen, zum Teil beleidigenden Kommentaren haben wir die Kommentarfunktion für diesen Artikel deaktiviert. Die LTO-Redaktion (04.07.2016)

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