Skurriler Nachbarschaftsstreit vor VG Arnsberg: Borussia-Fahne als unzulässige Werbung?

21.02.2013

Das VG Arnsberg muss klären, ob eine Fahne des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund verbotene Werbung ist. Ein Mann aus Hemer in Nordrhein-Westfalen will mit diesem juristischen Kniff seinen Nachbarn zum Abbau eines störenden Fahnenmastes zwingen.

Nachdem der Mann bei der Stadt im Sauerland mit seiner Forderung abgeblitzt war, den störenden Fahnenmast als ungenehmigtes Bauwerk zu verbieten, zog er gegen die Kommune vor Gericht. In seiner Klage habe er ausgeführt, dass Borussia Dortmund ein börsennotiertes Unternehmen und dafür Werbung in Wohngebieten unzulässig sei, sagte Gerichtssprecher Klaus Buter am Mittwoch.

Wann sich das Gericht intensiver mit dem Fall beschäftigen wird, ist noch unklar. Auf jeden Fall ist aber ein Ortstermin am Fahnenmast geplant.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Skurriler Nachbarschaftsstreit vor VG Arnsberg: Borussia-Fahne als unzulässige Werbung? . In: Legal Tribune Online, 21.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8197/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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