VerfGH Saarland zu NPD: Auch Minister dürfen sich negativ äußern

08.07.2014

Nicht nur der Bundespräsident muss sich mit Wertungen gegen die NPD nicht zurückhalten. Auch Landesminister dürfen offen ausdrücken, was sie von der rechtsextremen Partei halten. Das zeigt eine Entscheidung des VerfGH. Im Saarland sprach der Bildungsminister von einer "braunen Brut" und den "Widergängern der alten Nazis".

Ein negatives Werturteil über die Programmatik und Anhängerschaft der NPD ist auch Ministern erlaubt, solange sie sich nicht "verfälschend, diskriminierend oder diffamierend" zu politischen Parteien äußern. Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Saarlandes hat die Organklage der NPD gegen Bildungsminister Ulrich Commerçon (SPD) damit zurückgewiesen (Urt. v. 08.07.2014, Az. Lv 5/14).

Commerçon hatte im März bei einer Veranstaltung zum Projekt "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" vor einem Wiedererstarken der "braunen Brut" gewarnt. Die "NPDler" hatte er als "Wiedergänger der alten Nazis, die damals nicht nur Juden ausgrenzten und ermordeten", bezeichnet. Die NPD sah dadurch das Neutralitätsgebot für Minister und den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien im Europa- und Kommunalwahlkampf verletzt.

Nach Ansicht des Gerichtshofs waren Commerçons Äußerungen aber durch die Verfassung gedeckt. Zudem betreibe die NPD den politischen Wettbewerb oft selbst "diskreditierend". Gerade sie dürfe nicht das Recht einfordern, dass sich "staatliche Organe nur in einer akademischen, zurückhaltend-distanzierten Sprache über sie und ihre Anhänger äußern", sagte der Verfassungsgerichtshofspräsident Roland Rixecker.

Er verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Rechtsstreit mit Bundespräsident Joachim Gauck vom Juni. Danach war eine ähnliche Äußerung von Gauck zulässig. Gauck hatte Ende August 2013 - also in Zeiten des Bundestagswahlkampfs - im Gespräch mit Schülern Rechtsextreme und NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnet.

una/dpa/LTO-Redaktion

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VerfGH Saarland zu NPD: Auch Minister dürfen sich negativ äußern . In: Legal Tribune Online, 08.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12490/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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