VerfG Brandenburg: DDR-Nationalpark-Programm schützt vor Neupflanzungen

24.06.2011

Das Nationalpark-Programm der früheren DDR hat Bestand. Danach dürfen Bäume in den noch kurz vor der Wiedervereinigung Deutschlands unter strengen Schutz gestellten Zonen nicht angepflanzt werden. Das Verfassungsgericht Brandenburg verwarf die Verfassungsbeschwerde eines Waldeigentümers.

Der Mann wollte im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin Douglasien pflanzen und beantragte dafür eine Genehmigung, berichtete das Verfassungsgericht am Donnerstag in Potsdam. Sie wurde ihm verweigert, weil sich durch die neuen Bäumen der Charakter des Gebietes verändern könnte. Bereits vor dem Verwaltungsgericht Potsdam und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg war der Mann mit seinem Ansinnen gescheitert.

LTO-Redaktion/dpa

 

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VerfG Brandenburg: DDR-Nationalpark-Programm schützt vor Neupflanzungen . In: Legal Tribune Online, 24.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3583/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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