Verfassungsgerichtshof Wien: Ehe für alle bald auch in Öst­er­reich

05.12.2017

Die Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft verletzt das österreichische Diskriminierungsverbot, entschied der Verfassungsgerichtshof in Wien. Spätestens ab 2019 wird auch dort die Ehe für alle möglich sein.

Auch gleichgeschlechtliche Paare können in Österreich künftig heiraten: Mit einer Entscheidung vom Dienstag hat der Verfassungsgerichtshof Österreich die gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die diesen Paaren den Zugang zur Ehe bisher verwehren (Erk. v. 04.12.2017, Az. G 258/2017 ua).

Anlass zur Überprüfung des Eingetragene-Partnerschaft-Gesetzes (EPG) gab die Beschwerde zweier Frauen, die in eingetragener Partnerschaft leben und die Zulassung zur Begründung einer Ehe beantragt hatten. Dieser Antrag wurde vom Magistrat der Stadt Wien und in Folge vom Verwaltungsgericht Wien abgelehnt. Daraufhin unterzog der Verfassungsgerichtshof als eines von drei höchsten Gerichten Österreichs die Bestimmungen einer Prüfung von Amts wegen.

Dabei gelangte er zu der Auffassung, dass sich die "Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft [...] heute aber nicht mehr aufrechterhalten" lasse, heißt es in der Mitteilung des Gerichtshofs. Die Trennung in zwei Rechtsinstitute bringe zum Ausdruck, dass Menschen mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung nicht gleich den Personen mit verschiedengeschlechtlicher Orientierung seien.

Eingetragene Partnerschaft immer weiter an Ehe angeglichen

Das EPG trat 2010 in Kraft. Zwar sollte damit die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare abgebaut werden, der damalige österreichische Gesetzgeber blieb aber bei zwei Rechtsinstituten, eben der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft - und zwar aus Gründen eines "bestimmten traditionellen Verständnisses", wie das Gericht befand.

Durch die Annäherung der beiden Institute und insbesondere die Angleichung hinsichtlich der damit verbundenen Rechte (Adoption, medizinisch unterstützte Fortpflanzung, etc.) über die vergangenen Jahre hinweg gebe es aber keinen Grund mehr, diese Unterscheidung beizubehalten, so die österreichischen Verfassungsrichter: "Die gesetzliche Trennung verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Beziehungen in zwei unterschiedliche Rechtsinstitute verstößt damit gegen das Verbot des Gleichheitsgrundsatzes, Menschen aufgrund personaler Merkmale wie hier der sexuellen Orientierung zu diskriminieren", heißt es wörtlich in der Entscheidung.

Die angegriffenen Bestimmungen bleiben noch bis 31. Dezember 2018 in Kraft, sofern der Gesetzgeber sie nicht vorher aufhebt oder ändert. Spätestens zum ersten Januar 2019 können sich auch gleichgeschlechtliche Paare dann beim Standesamt für die Eheschließung anmelden. In Deutschland ist die Ehe für alle seit dem ersten Oktober dieses Jahres möglich.

ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verfassungsgerichtshof Wien: Ehe für alle bald auch in Österreich . In: Legal Tribune Online, 05.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25853/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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