BVerfG zu internetfähigen PCs: Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Rundfunkgebühren ohne Erfolg

02.10.2012

Ein Rechtsanwalt, der in seinen Kanzleiräumen einen PC nutzt, hatte vergeblich gegen die Festsetzung von Rundfunkgebühren für dieses Gerät geklagt. Wie am Dienstag bekannt wurde, blieb auch seine Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg. Die Karlsruher Richter nahmen diese nicht zur Entscheidung.

Nach Ansicht der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) liegen die Annahmevoraussetzungen nicht vor. Die Erhebung von Rundfunkgebühren für seinen internetfähigen PC verletze den Rechtsanwalt nicht in seinen Grundrechten.

Die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs sei, wie das Bundesverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung zutreffend begründet habe, nicht unverhältnismäßig. Sie diene der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Gebührenerhebung sei geeignet und erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen.

Die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs sei zudem nicht unangemessen. Der Beschwerdeführer werde nicht unmittelbar daran gehindert, sich aus dem sonstigen Angebot des Internets zu informieren, sondern lediglich mit einer verhältnismäßig niedrigen Zahlungsverpflichtung in Höhe der Grundgebühr belastet. Dieser geringen Beeinträchtigung der Informationsfreiheit stehe mit der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Zweck von einigem Gewicht gegenüber (Beschl. v. 22.08.2012, Az. 1 BvR 199/11).

Die Abgabenpflicht für den als Arbeitsmittel verwendeten internetfähigen Computer greife zudem nicht in die Berufsfreiheit, weil es an einem unmittelbaren Bezug zur beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers oder an einer objektiv berufsregelnden Tendenz fehle.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG zu internetfähigen PCs: Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Rundfunkgebühren ohne Erfolg . In: Legal Tribune Online, 02.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7223/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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