Verbraucherschutz
Hinweis auf FCKW-freie Produkte verstößt gegen Wettbewerbsrecht
22.11.2011
Da Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) bereits seit mehr als 20 Jahren in Deutschland per Gesetz nicht mehr verwendet werden dürfen, verstoße ein darauf gerichteter Werbehinweis gegen das Wettbewerbsrecht, so die Begründung der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH).
Die meisten Hersteller und Internetversandhäuser lenkten mit einer Unterlassungserklärung gegenüber der VZHH ein. Die Unternehmen würden in Zukunft darauf verzichten, Produkte mit Slogans wie "FCKW-frei geschäumt", "Kältemittel ohne FCKW" oder "Sprüht ohne FCKW" zu bewerben.
Nur die Betreiber zweier Online-Shops reagierten nach Angaben der VZHH auf die Abmahnungen nicht. Sie wollten Kühlgeräte und Matratzen auf ihren Verkaufsplattformen auch weiterhin mit dem FCKW-Hinweis präsentieren. Die VZHH habe deswegen Unterlassungsklage gegen die beiden Unternehmen eingereicht.
"Die Verbraucher haben ein Recht auf FCKW-freie Produkte. Mit dieser Selbstverständlichkeit darf nicht geworben werden", so Dirk Petersen, Umweltexperte der VZHH.
VZHH/tko/LTO-Redaktion
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, Verbraucherschutz: Hinweis auf FCKW-freie Produkte verstößt gegen Wettbewerbsrecht. In: Legal Tribune ONLINE, 22.11.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4866/ (abgerufen am 23.05.2012)
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