Verbraucherschutz

Aroma statt Natur im Tee der Deutschen Bahn

03.01.2012

Die Deutsche Bahn soll Tee in ihren Bordrestaurants falsch kennzeichnen. Dies hat die vzhh laut einer Pressemitteilung vom Dienstag festgestellt und ist erfolgreich dagegen vorgegangen.

Die beiden Sorten "Morgentau" und "Cream Orange" von Ronnefeldt werden nach Angaben der Verbraucherschutzzentrale Hamburg (vzhh) auf der Speisekarte als Grüner Tee bzw. Roibuschtee angegeben. Damit werde der Eindruck erweckt, als seien die Tees reine Natur. In Wirklichkeit seien sie aromatisiert. Beim "Earl Grey" fehle der Zusatz, dass diese Art von Schwarzem Tee aromatisiert ist.

"Viele Verbraucher lehnen aromatisierte Lebensmittel ab, insbesondere bei Tee. Die Bahn sollte sich kundenfreundlich zeigen und sich bei der Kennzeichnung an die Leitsätze für Tee des Deutschen Lebensmittelbuchs halten", sagt Armin Valet von der vzhh.

Dabei hätte die Bahn in früheren Fassungen der Karten diese Teesorten korrekt gekennzeichnet, so der Verein. In der aktuellen Version würden die Hinweise einfach weggelassen. Daraufhin intervenierte die vzhh im Interesse der Kunden. Nun wolle das Unternehmen seine Kennzeichnung auf den Speisekarten ändern, allerdings erst zum 1. März 2012.

vzhh/tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Verbraucherschutz: Hinweis auf FCKW-freie Produkte verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Verbraucherschutz: Lidl muss irreführende Werbung für Textilien einstellen

LG Hamburg: Werbeverbot für Bauer Verlag

DruckenSendenZitierenKommentieren

Zitiervorschlag

, Verbraucherschutz: Aroma statt Natur im Tee der Deutschen Bahn. In: Legal Tribune ONLINE, 03.01.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5219/ (abgerufen am 24.05.2012)

Infos zum Zitiervorschlag



Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland

Kommentare

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel

Kommentieren
24

Veranstaltungen und Seminare

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012

18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch

LTO-Quiz

© Rido - Fotolia.com

Was die Abkürzung AVB bedeutet, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie seit dem Examen das Versicherungsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Moral Hazards? Und wo ist das internationale Versicherungsrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!

Ihre Meinung

Hells Angels und Co. im Visier der Länder

Sollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?

Foto: Roberto Pfeil/dapd
Ja.

Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.

Nein.

Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

Zum Ergebnis
Die LTO App - jetzt im iTunes Store

Artikel der Woche

Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Von: Ass. iur. Johannes Arnhold

Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag  auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.

mehr

LTO-Newsletter

Das Wichtigste im Recht - einmal pro Woche kostenlos mit dem LTO-Redaltionsnewsletter

Ihre E-Mail-Adresse:

Rechtsgebiete: