Referentenentwurf zu Musterklagen: Stär­kere Ver­brau­cher­rechte gegen Unter­nehmen

01.12.2016

Machtlose Verbraucher, übermächtige Konzerne? Wenn Konsumenten ihre Rechte einklagen wollen, haben sie in Deutschland bisher weit schlechtere Karten als etwa in den USA. Das soll sich bald ändern.

Verbraucher sollen künftig leichter Schadenersatz und andere Ansprüche von Unternehmen einklagen können. Dazu sollen Verbraucherverbände und weitere Organisationen in einem einzelnen Musterprozess zentrale Fragen klären lassen können, wie aus einem Referentenentwurf des Justizministeriums hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Besonders nach dem Beginn des VW-Diesel-Skandals waren Rufe nach einem besseren Schutz für Verbraucher laut geworden. Das Ministerium nennt Beispiele wie unzulässige Gebühren für Kredite, unrechtmäßige Preiserhöhungen von Energieanbietern oder annullierte Flüge.

Geklagt werden muss trotzdem

Im Anschluss an das Musterverfahren müsste der Einzelne dem Entwurf zufolge trotzdem noch klagen - aber die Weichen für die sachliche Entscheidung wäre schon gestellt. Dazu soll es ein zentrales Register geben. Wenn sich ein Verbraucher dort einträgt, hätte das Musterurteil auch in seinem Fall bindende Wirkung. Zudem würde die Verjährung aufgehalten.

Zu erwarten sei aber, dass sich Verbraucher und Unternehmen nach einem Urteil im Musterverfahren häufig außergerichtlich einigen, heißt es in dem Entwurf. Zudem könne auch das Musterverfahren selbst mit einem Vergleich beendet werden, dem der Verbraucher zustimmen könne.

Musterfeststellungsklage statt Sammelklagen

Auch eingetragene Verbraucherschutz-Organisationen, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern sollen klagen können. Häufig bestünden Konsumenten nicht auf ihren Ansprüchen, weil ihnen Prozesse zu aufwendig oder unsicher erschienen, heißt es. Vorteile gebe es auch für die beklagten Unternehmen: Sie müssten nicht zahlreiche Prozesse parallel ausfechten.

Dieses Konzept einer Musterfeststellungsklage unterscheidet sich von Sammelklagen, wie sie in den USA mit dort oft sehr hohen Schadenersatz-Summen üblich sind. Der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner sagte, der Entwurf sei auch für Unternehmen „kostengünstig“, denn sie seien nur einem Musterprozess ausgesetzt und nicht vielen tausenden. "Eine Anwaltsindustrie wie in den USA verhindern wir genau dadurch", sagte Fechner dem Handelsblatt.

Beim ADAC hieß es, die neuen Instrumente seien eine sinnvolle Ergänzung, um Verbraucherrechte zu stärken: "Sie sind eine effiziente Maßnahme für die Klärung von Massenverfahren und verschaffen Verbrauchern Klarheit, ohne diese finanziell zu belasten."

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Referentenentwurf zu Musterklagen: Stärkere Verbraucherrechte gegen Unternehmen . In: Legal Tribune Online, 01.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21328/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen