Nach dem Abgasskandal: VW-Tochter sch­ließt Mil­lio­nen­ver­g­leich in den USA

19.12.2018

Der VW-Konzern hat die rechtlichen Konsequenzen des Abgasskandals in den USA größtenteils hinter sich, nun kann auch die Tochter IAV den Fall weitgehend abhaken: Der Automobildienstleister vereinbarte einen Vergleich mit den Behörden.

Volkswagens Tochterfirma IAV hat sich mit den US-Behörden im Abgasskandal auf einen Vergleich geeinigt. Der Berliner Automobildienstleister habe ein Schuldeingeständnis abgegeben und eine Bußgeldzahlung in Höhe von 35 Millionen US-Dollar (knapp 31 Mio Euro) akzeptiert, teilte das US-Justizministerium am Dienstag in Washington mit. Zudem habe IAV einer zweijährigen Bewährungsfrist zugestimmt, während der sich das Unternehmen von einem unabhängigen Prüfer beaufsichtigen lassen muss.

"Das heutige Schuldbekenntnis zeigt, dass dieses Komplott zum Umgehen von Abgastests und zum Betrügen der amerikanischen Öffentlichkeit und Regierung weit über Volkswagen hinausging", sagte John P. Cronan, stellvertretender Generalstaatsanwalt der strafrechtlichen Abteilung des Justizministeriums. Die Ermittlungen im Abgasskandal dauerten an. Der Vergleich muss noch vom zuständigen US-Gericht in Michigan gebilligt werden. IAV soll dort bei einer Anhörung am 18. Januar das Geständnis abgeben.

"Fehlverhalten ist nicht Ausdruck dessen, wofür IAV heute steht"

"Wir nehmen diese Angelegenheit sehr ernst und sehen in der Beilegung einen wichtigen Schritt nach vorne", teilte IAV-Geschäftsführer Kai-Stefan Linnenkohl mit. Das Fehlverhalten sei nicht Ausdruck dessen, wofür IAV heute stehe. "Wir setzen uns nachdrücklich für eine von Rechtschaffenheit, Integrität und Verantwortungsbewusstsein geprägte Unternehmenskultur ein und wollen für unsere Kunden und die Automobilindustrie ein verlässlicher Partner sein."

Die US-Ermittler warfen IAV vor, Teil einer Verschwörung zum Betrug und Verstoß gegen Umweltgesetze gewesen zu sein. Schon 2006 hätten Ingenieure der Firma gemeinsam mit VW-Kollegen begonnen, an einer Abgastechnik zu tüfteln, mit der später bei Emissionstests getrickst und der wahre Schadstoffausstoß zahlreicher Dieselwagen verschleiert wurde. Einem IAV-Manager sei spätestens seit 2008 klar gewesen, dass es um Manipulations-Software ("Defeat Devices") ging - dennoch habe man beim Komplott weiter mitgemacht, heißt es in Gerichtsdokumenten.

Höheres Bußgeld wirtschaftlich nicht zu verkraften

IAV spielte im Abgasskandal des Mutterkonzerns VW, der 50 Prozent an der Firma hält, den US-Behörden nach aber nur eine "geringfügige Rolle". So fällt die Summe, mit der IAV die Ermittlungen beilegt, gemessen am Jahresumsatz von zuletzt knapp 800 Millionen Euro letztlich auch relativ überschaubar aus. Zum Vergleich: Der VW-Konzern hat als Hauptschuldiger schon mehr als 28 Milliarden Euro an Rechtskosten verbucht. Ein Grund für das geringe Bußgeld war der US-Justiz zufolge jedoch auch, dass ein höherer Betrag für IAV wirtschaftlich möglicherweise nicht zu verkraften gewesen wäre.

Volkswagen hatte im September 2015 auf Druck der US-Behörden eingeräumt, in großem Stil bei Abgastests betrogen zu haben. Der Wolfsburger Autokonzern hat die rechtlichen Konsequenzen in Nordamerika weitgehend hinter sich. Es droht aber noch weiterer Ärger etwa in Deutschland, wo unter anderem Anlegerklagen laufen, weil VW die Finanzwelt zu spät über die drohenden Risiken des Skandals informiert haben soll. Der Konzern bestreitet dies.

IAV beschäftigt nach Angaben von Januar 2018 rund 7.000 Mitarbeiter. Auch die deutschen Branchengrößen Continental und Schaeffler sind mit 20 beziehungsweise 10 Prozent an der Firma beteiligt. IAV ist nicht der einzige Zulieferer, der bei der Dieselgate-Affäre ins Visier der Ermittler geriet. Auch Bosch hat laut US-Behörden eine Rolle beim Betrug gespielt, der in Amerika rund 600.000 und weltweit etwa elf Millionen Dieselautos des VW-Konzerns betrifft. Bosch zahlte bei einem Vergleich mit US-Sammelklägern 327,5 Millionen Dollar.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach dem Abgasskandal: VW-Tochter schließt Millionenvergleich in den USA . In: Legal Tribune Online, 19.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32817/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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