Epileptischer Anfall am Steuer: LG Hamburg verurteilt Todesfahrer

05.06.2012

Nach einem Krampfanfall war der "Hamburger Todesfahrer" in eine Menschenmenge gerast. Vier Menschen starben damals, drei wurden zum Teil schwer verletzt. Nun wurde der Mann zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Er habe unermessliches Leid über die Angehörigen gebracht, sagte die Richterin über den Angeklagten.

Im März vergangenen Jahres verursachte Caesar S. einen schweren Verkehrsunfall. Dabei  kamen vier Menschen ums Leben. Drei weitere Menschen wurden verletzt. Ursache des Unfalls war ein epileptischer Krampfanfall des Vierzigjährigen.

Das Hamburger Landgericht (LG) verurteilte den Unfallfahrer nun wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Haftstrafe von insgesamt dreieinhalb Jahren. Daneben ordnete das Gericht auch die Entziehung der Fahrerlaubnis an.

Der Angeklagte sei zwar - aufgrund des mit dem Krampfanfall einhergehenden Kontrollverlusts – für die unmittelbare Unfallverursachung nicht im strafrechtlichen Sinne verantwortlich. Strafbar habe er sich aber gemacht, weil er in Kenntnis seiner Erkrankung die Autofahrt angetreten und sich dabei über die für ihn vorhersehbare Unfallgefahr leichtfertig hinweggesetzt habe.

Die Auswertung ärztlicher Unterlagen habe ergeben, dass in der Vergangenheit verschiedene Ärzte eine epileptische Erkrankung des Angeklagten diagnostiziert hatten. Zudem habe er bereits zuvor drei schwere Verkehrsunfälle verursacht und bei einem dieser Unfälle selbst von einem Krampfanfall als mutmaßlicher Unfallursache gesprochen. Dass ihm aufgrund der Unfälle die Fahrerlaubnis nicht entzogen worden war, sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass der Angeklagte zu der Häufigkeit seiner Anfälle unvollständige Angaben gemacht habe (Urt. v. 05.06.2012, Az. 628 KLs 18/11 - noch nicht rechtskräftig).

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Epileptischer Anfall am Steuer: LG Hamburg verurteilt Todesfahrer . In: Legal Tribune Online, 05.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6333/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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