Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs: Kanz­leien über­wie­gend gut vor­be­reitet

29.10.2015

Die meisten Kanzleien sind gut für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs gerüstet. Weniger gut sind allerdings die persönlichen technischen Kenntnisse der Anwälte, ergab eine Umfrage des Soldan-Instituts.

Ihre Kanzleien haben Deutschlands Rechtsanwälte überwiegend gut auf den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) vorbereitet. Ihr persönliches Wissen über die künftige digitale Kommunikation mit den Gerichten beurteilen hingegen viele weniger positiv. Dies hat eine Untersuchung des Soldan Instituts ergeben, für welche die Kölner Forschungseinrichtung 1.132 aktive Berufsträger befragt hat.

Vom 1. Januar 2016 an wird jeder Anwalt in Deutschland über das "besondere elektronische Anwaltspostfach" (beA) verfügen. Dieses ist der so genannte "sichere Übermittlungsweg", über den die Advokaten in Zukunft der Poststelle eines Gerichts elektronische Dokumente übersenden können. Anwaltskanzleien sind lat der Studie für den Beginn der digitalen Ära offensichtlich gut gerüstet: Lediglich 21 Prozent der Befragten beurteilen die IT-Infrastruktur ihrer Kanzlei mit Blick auf den elektronischen Rechtsverkehr als (eher) schlecht.

Weniger gut sei es dagegen um die persönlichen Fertigkeiten der Anwender bestellt. 44 Prozent der Befragten halten ihre persönlichen technischen Kenntnisse auf diesem Gebiet für schlecht oder eher schlecht, mit 39 Prozent fast ebenso viele ihr Know-How zu den Inhalten des elektronischen Rechtsverkehrs.

Auch Jüngere fühlen sich nicht fitter

Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, führt dieses Defizit vor allem darauf zurück, dass sich die Betroffenen bislang wenig oder kaum mit der Reform beschäftigt haben: "Grundlegende Probleme im Umgang mit der Technik dürften nur selten bestehen, sind doch die Plattformen für den elektronischen Rechtsverkehr bewusst einfach ausgestaltet. Sie fügen sich zumeist nahtlos in Anwendungen ein, mit denen viele Anwälte vertraut sind."

 

Die Kölner Berufsforscher  kamen außerdem zu dem Ergebnis, dass Rechtsanwälte, die in Einzelkanzleien und/oder in Teilzeit tätig sind oder sich als Generalisten sehen, größeren Nachholbedarf in Sachen Kanzleiausstattung und Know-How als Rechtsanwälte aus Sozietäten oder Spezialisten. Keinen Einfluss auf diese Ergebnisse habe hingegen das Alter: Jüngere Rechtsanwälte, die häufig seit ihrer Jugend oder dem Studium digital kommunizieren, fühlten sich nicht besser gerüstet als ältere Berufskollegen.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs: Kanzleien überwiegend gut vorbereitet . In: Legal Tribune Online, 29.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17381/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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