Streit um Uber in Hamburg: Verfügung nicht aufgehoben

28.07.2014

Enegegen anderslautenden Meldungen hat das VG Hamburg die Verfügung gegen Uber nicht aufgehoben. Die Verkehrsbehörde will allerdings bis zum Abschluss des Eilverfahrens auf Maßnahmen zur Vollziehung verzichten. Das teilte die Sprecherin der Behörde am Montag mit.

Der Taxi-Konkurrent Uber wird seinen umstrittenen Dienst in der Hansestadt vorerst weiter betreiben können. Die zuständige Verkehrsbehörde hat auf Nachfrage des Gerichts mitgeteilt, dass sie die Verfügung bis zum Abschluss des Eilverfahrens nicht vollziehen wolle. Das bestätigte Sprecherin Susanne Meinecke am Montag.

Uber war gegen ein Verbot der Verkehrsbehörde vorgegangen und hatte sich an das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg gewandt. Uber hat gegen die Untersagungsverfügung Widerspruch eingelegt und zugleich einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt.

Am Freitagnachmittag hatte das US-Unternehmen dann erklärt: "Uber begrüßt die Tatsache, dass der Vorsitzende Richter des Hamburger Verwaltungsgerichts dem Widerspruch gegen die Untersagungsverfügung stattgegeben hat." Damit sei die Verfügung gegen UberPOP somit vorläufig und bis zu einer gerichtlichen Entscheidung aufgehoben. Das seien "tolle Neuigkeiten" für die Stadt Hamburg, sagte Uber-Manager Pierre-Dimitri Gore-Coty.

Eilverfahren soll nicht belastet werden

Tatsächlich ist die Verfügung der Behörde keineswegs aufgehoben. Hierüber wird das Gericht noch zu befinden haben. Jedenfalls bis zum Abschluss des Eilverfahrens droht dem App-Betreiber allerdings keine Vollziehung. Die Verkehrsbehörde wolle die Durchführung des Verfahrens dadurch nicht belasten, teilte sie mit. Wann das Eilverfahren beendet ist, ist noch offen.

Die Verkehrsbehörde will den Smartphone-Service UberPOP stoppen, weil sie es für unzulässig hält, dass private Fahrer mit ihrem eigenen Auto kommerziell Mitfahrdienste anbieten.

Bei Uber können Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto anbieten, die Fahrer werden per Smartphone-App bestellt. Daneben bietet Uber auch einen Chauffeurdienst an. Taxifahrer fordern bundesweit ein härteres Vorgehen gegen den App-Anbieter.

Mitte Juni hatten Taxifahrer in ganz Europa mit Streiks und Protestfahrten gegen den Vormarsch von Uber und anderer App-Dienste demonstriert. Sie sehen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus dem Internet die gesetzlichen Regeln und zum Teil hohen Lizenzkosten für das Taxi-Gewerbe umgehe.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Streit um Uber in Hamburg: Verfügung nicht aufgehoben . In: Legal Tribune Online, 28.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12697/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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