Trotz Abmahnung kein Attest vorgelegt

LAG Rheinland-Pfalz bestätigt Kündigung

13.03.2012

Ein Arbeitnehmer darf fristlos entlassen werden, wenn er nach einer Krankmeldung trotz Abmahnung kein ärztliches Attest vorlegt. Dies entschieden die Mainzer Richter in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil.

Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts (LAG) verletzt der Arbeitnehmer in diesen Fällen regelmäßig "hartnäckig und uneinsichtig" seine Nachweispflichten. Daher sei dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar (Urt. v. 19.01.2012, Az. 10 Sa 593/11).

Die Mainzer Richter wiesen mit ihrem Urteil eine Kündigungsschutzklage ab. Im Arbeitsvertrag hieß es, dass eine Erkrankung des Arbeitnehmers schon ab dem  ersten Krankheitstag durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen sei. Der Mitarbeiter kam dem nicht nach und reagierte zunächst auch nicht auf eine entsprechende Abmahnung.

Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Das LAG bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Die Richter betonten, die Klausel im Arbeitsvertrag sei gültig, denn ein Arbeitgeber müsse keine drei Tage abwarten, bis er ein ärztliches Attest verlange. Da der Kläger auch auf eine entsprechende Abmahnung nur verspätet reagiert habe, sei das Verhalten ein grober Verstoß gegen seine vertraglichen Pflichten.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Artikel kommentierenDruckenSendenZitieren

Zitiervorschlag

, Trotz Abmahnung kein Attest vorgelegt: LAG Rheinland-Pfalz bestätigt Kündigung. In: Legal Tribune ONLINE, 13.03.2012, http://www.lto.de/persistent/a_id/5768/ (abgerufen am 23.05.2013)

Infos zum Zitiervorschlag

Kommentare

Neuer Kommentar
Wollen Sie mit Visitenkarte kommentieren? Hier klicken und einloggen *

Benachrichtgung bei weiteren Kommentaren

Rechtsgebiete




Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland
23

Veranstaltungen und Seminare

20.09.2013 - 21.09.2013, Riga (Lettland)Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht - Herbsttagung 2013

30.10.2013, Göttingen11. Göttinger Forum zum Arbeitsrecht

22.11.2013 - 23.11.2013, FrankfurtVDAA-Arbeitsrechtstag 2013

Adressermittlung

Adressermittlung

Verlieren Sie oder Ihre Mandanten Umsätze, weil die Anspruchsgegner unter ihrer alten Adresse nicht mehr zu erreichen sind? Mit unserer Adressermittlung finden Sie säumige Schuldner- schnell, bequem und günstig.

Zur Adressermittlung

LTO-Newsletter
kostenlos abonnieren