VG Freiburg zu "Rettungsfahrten": Organisation verstößt gegen Tierschutzgesetz

20.06.2012

Der Kleinlaster einer Tierschutzorganisation mit 43 Hunden aus Südeuropa war wegen Überladung von der Autobahnpolizei angehalten worden. Für die vorübergehende Unterbringung und Versorgung der Tiere in einem Tierheim verlangte das Landratsamt Ortenaukreis Kostenersatz von den Tierschützern. Eine hiergegen gerichtete Klage wies das VG Freiburg nun ab.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) waren die veterinärrechtlichen Anordnungen durch das Tierschutzgesetz gedeckt, der Kostenbescheid daher auch rechtmäßig. Die im überladenen Kleintransporter aufgefundenen Tiere seien nach Aussage der Amtstierärztin im Sinne von § 16 a Nr. 2 Tierschutzgesetz erheblich vernachlässigt und erschöpft gewesen. Hierfür sprach auch die Aussage des Transporterfahrers, der gegenüber der Autobahnpolizei aussagte, dass die Tiere während des 30-stündigen Transports nicht gefüttert und getränkt worden seien (Urt. v. 16.05.2012, Az. 2 K 972/10).

Die Tierschutzorganisation, die "Tierrettungsfahrten" durchführt und Hunde aus Südeuropa in deutsche Tierheime zur Weitervermittlung bringt, versuchte vergebens das VG davon zu überzeugen, dass die Hunde nicht durch die Fahrt geschwächt, sondern wegen erlittener Traumata auf der Tötungsstation in Portugal verschüchtert gewesen seien. Die Richter führten die akuten Probleme der Tiere vielmehr auf die fehlende Wasserversorgung während der Überführung nach Deutschland zurück und folgten damit der Einschätzung der Ärztin.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Freiburg zu "Rettungsfahrten": Organisation verstößt gegen Tierschutzgesetz . In: Legal Tribune Online, 20.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6434/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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