LG Koblenz zur Autobiografie von Thomas Anders

Modern-Talking-Sänger darf nicht über Ex-Frau schreiben

16.03.2012

Vorläufiges Ende im Prozess zwischen Thomas Anders und seiner Ex-Frau Nora: Das LG Koblenz hat das Verbot für den Popmusiker Thomas Anders für bestimmte Aussagen über seine Ex-Frau Nora weitgehend bestätigt. Das Versäumnisurteil wurde im Wesentlichen aufrechterhalten und nur in einem Punkt aufgehoben, erklärte das Gericht am Freitag.

Weitere Ausführungen zu dem Inhalt des Urteils wollte das Landgericht (LG) vorerst nicht machen. Die Prozessbeteiligten sollen zunächst über die Entscheidung informiert werden. Bei der Verkündung waren weder Anders noch Nora Balling anwesend.

Die Koblenzer Richter hatten im November einer einstweiligen Verfügung von Balling stattgegeben. Danach muss Anders ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro zahlen, wenn er die entsprechenden Aussagen aus der Autobiografie "100 Prozent Anders" trotz des Verbots weiter macht. In dem Buch wirft er seiner Ex-Frau unter anderem Verschwendungssucht vor. Gegen das Urteil hatte Anders Einspruch eingelegt.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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, LG Koblenz zur Autobiografie von Thomas Anders: Modern-Talking-Sänger darf nicht über Ex-Frau schreiben. In: Legal Tribune ONLINE, 16.03.2012, http://www.lto.de/persistent/a_id/5798/ (abgerufen am 25.05.2013)

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