LG Koblenz zur Autobiografie von Thomas Anders
Modern-Talking-Sänger darf nicht über Ex-Frau schreiben
16.03.2012
Weitere Ausführungen zu dem Inhalt des Urteils wollte das Landgericht (LG) vorerst nicht machen. Die Prozessbeteiligten sollen zunächst über die Entscheidung informiert werden. Bei der Verkündung waren weder Anders noch Nora Balling anwesend.
Die Koblenzer Richter hatten im November einer einstweiligen Verfügung von Balling stattgegeben. Danach muss Anders ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro zahlen, wenn er die entsprechenden Aussagen aus der Autobiografie "100 Prozent Anders" trotz des Verbots weiter macht. In dem Buch wirft er seiner Ex-Frau unter anderem Verschwendungssucht vor. Gegen das Urteil hatte Anders Einspruch eingelegt.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Zitiervorschlag
, LG Koblenz zur Autobiografie von Thomas Anders: Modern-Talking-Sänger darf nicht über Ex-Frau schreiben. In: Legal Tribune ONLINE, 16.03.2012, http://www.lto.de/persistent/a_id/5798/ (abgerufen am 25.05.2013)
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