BGH weist Nichtzulassungbeschwerden ab: Deutsche Telekom muss Telegate Schadensersatz zahlen

20.07.2012

Weil die Telekom ihr jahrelang Telefonkunden-Daten zu überhöhten Preisen verkauft habe, hatte das OLG Düsseldorf der Telegate AG in drei Verfahren Schadensersatz zugesprochen. Eine Revision ließen die Düsseldorfer Richter nicht zu. Die hierauf gerichtete Beschwerde lehnte der BGH nun zunächt in zwei Fällen ab.

Die Tochtergesellschaften der Telegate AG haben in den beiden ersten Klagen den Rechtsstreit mit der Deutschen Telekom um Schadenersatz wegen überhöhter Kosten für Kundendaten gewonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Nichtzulassungsbeschwerden der Telekom ab.

Die Telegate AG verklagte die Deutsche Telekom durch ihre Tochtergesellschaften Datagate GmbH sowie Telegate MEDIA AG auf Schadenersatz. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte bereits im Jahr 2007 Urteile zugunsten von Telegate gesprochen. Die Urteile wurden 2009 durch den BGH aufgehoben und an das OLG zur weiteren Verhandlung zurückverwiesen. Dieses hatte in den Klagen der Datagate GmbH (Urt. v. 13.04.2011, Az. VI U1/11) und der Telegate MEDIA AG (Urt. v. 13.04.2011, Az. VI U6/11) erneut zugunsten der Telegate entschieden.

Eine Revision ließ das OLG nicht zu. Hiergegen legte die Telekom Nichzulassungsbeschwerde beim BGH ein. Die Karlsruher Richter wiesen diese jedoch ab.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH weist Nichtzulassungbeschwerden ab: Deutsche Telekom muss Telegate Schadensersatz zahlen . In: Legal Tribune Online, 20.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6662/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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