Personalmangel in der Justiz: DAV kri­ti­siert Länder für Ein­spa­rungen

23.06.2017

Wie viel Prozent vom Landeshaushalt gehen in den Erhalt und Ausbau der Justiz? Nicht viel, wie eine Studie des DAV nun zeigt. Der Anwaltverein kritisiert die Länder für ihr jahrelanges Spardiktat.

Die Länder investieren laut einer aktuellen Studie des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nur zwischen 1,4 und 4,7 Prozent ihres Haushalts in die Justiz. Die Zahlen setzen sich dabei allein aus den Sach- und Personalkosten für Richter und Staatsanwälte zusammen. Nicht mit eingerechnet wurden die Kosten für Strafvollzug und andere Zuständigkeiten, wie Kultur, Verbraucherschutz o. Ä.

Spitzenreiter des Rankings sind NRW und Brandenburg mit einem Anteil von jeweils 4,7 Prozent. Bayern liegt im Ländervergleich mit 2,5 Prozent seines Gesamthaushalts auf dem drittletzten Platz vor Schleswig-Holstein (2,3 Prozent) und Bremen (1,4 Prozent). Kein Bundesland kommt auf fünf Prozent oder mehr.

Hier geht's zum Ranking (Quelle: DAV)

"Die vorgelegten Zahlen belegen, welch geringer Wert der Justiz in den Landeshaushalten zukommt. Immer wieder müssen Justizverwaltungen um jede einzelne Richterstelle mit den Finanzverwaltungen ringen. Unsere Gesellschaft ist aber auf eine gut ausgestattete Justiz angewiesen", so DAV-Präsident Ulrich Schellenberg. Es komme jetzt darauf an, dass die Landesjustizminister stärker als bislang deutlich machen, dass die Justiz sowohl in sachlicher als auch in personeller Hinsicht gestärkt werden müsse. "Auch wenn in den letzten Monaten in einzelnen Bundesländern verstärkt Richterstellen besetzt wurden, so ist doch offensichtlich, dass das jahrelange Spardiktat deutliche Spuren hinterlassen hat."

Mit seiner Kritik steht Schellenberg nicht alleine da: Bundesjustizminister Heiko Maas machte die Länder jüngst für den mangelhaften Personalausbau in der Justiz verantwortlich. Auch Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), forderte, den politischen Druck auf die Länder zu erhöhen.

Das bayerische Justizministerium wies die Vorwürfe bereits zurück. "Die Berechnungen des Deutschen Anwaltvereins sind - jedenfalls was Bayern anbelangt - nicht nachvollziehbar", sagte ein Ministeriumssprecher. Es sei nicht verständlich, warum Mitarbeiter des Justizvollzugs ausgeklammert würden, obwohl sie einen wesentlichen Bestandteil der Justiz ausmachten.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Personalmangel in der Justiz: DAV kritisiert Länder für Einsparungen . In: Legal Tribune Online, 23.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23267/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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