Arbeit statt Haft: Hamburg erleichtert Abarbeiten von Geldstrafen

27.12.2012

In Hamburg können Straftäter eine Geldstrafe künftig schneller als bisher abarbeiten. "Statt einen Tag im Gefängnis zu verbringen, kann der Täter fünf Stunden gemeinnützig arbeiten", teilte die Justizbehörde am Donnerstag mit.

Senatorin Jana Schiedek (SPD) habe eine entsprechende Verordnung unterzeichnet. Bei Härtefällen reichen bereits drei Stunden. Bisher waren sechs Stunden Arbeit nötig, um einen Tagessatz der Geldstrafe zu tilgen. Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, muss in der Regel eine so genannte Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis absitzen.

"Auch durch kurze Freiheitsstrafen können Menschen ihre Arbeit oder ihre Wohnung verlieren", erklärte Schiedek. "Sie werden entwurzelt und geraten oft in einen Abwärtsstrudel." Künftig könnten mehr Menschen in gemeinnützige Arbeit vermittelt werden: "Das hilft den Gefangenen und dem Justizhaushalt." Den Steuerzahler koste jeder Hafttag rund 150 Euro. Im vergangenen Jahr wurden 800 Geldstrafen mit etwa 27.000 Tagessätzen ganz oder teilweise durch gemeinnützige Arbeit getilgt. Die Abbruchquote lag jedoch bei rund 40 Prozent.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Arbeit statt Haft: Hamburg erleichtert Abarbeiten von Geldstrafen . In: Legal Tribune Online, 27.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7871/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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