Staatsgerichtshof: Bremer Lan­des­haus­halt ver­stößt nicht gegen Ver­fas­sung

24.08.2011

Die Bremer Oppositionsparteien CDU und FDP sind mit einem Normenkontrollantrag gegen den defizitären Landeshaushalt gescheitert. Das von Rot-Grün beschlossene Haushaltsgesetz 2011 verstößt nicht gegen die Landesverfassung, obwohl die Hansestadt deutlich mehr Schulden macht als Geld investiert, urteilte der Staatsgerichtshof in Bremen am Mittwoch.

Das Land befinde sich seit vielen Jahren in einer Haushaltsnotlage. Wegen der Finanzschwäche sei der Handlungsspielraum des Gesetzgebers sehr eingeschränkt gewesen, erklärten die Richter zur Begründung (Urt. v. 24.08.2011, Az. St 1/11).

Das kleinste Bundesland nimmt in diesem Jahr mehr als eine Milliarde Euro neue Schulden auf. Das ist etwa doppelt so viel wie es investiert. Nach der Verfassung darf die Höhe der Neuverschuldung die der Investitionen aber nicht überschreiten. Rot-Grün berief sich bei der Verabschiedung des Etats im vergangenen Dezember auf eine extreme Haushaltsnotlage.

dpa/mbr/LTO-Redaktion


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Staatsgerichtshof: Bremer Landeshaushalt verstößt nicht gegen Verfassung . In: Legal Tribune Online, 24.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4102/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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