Staatsanwaltschaft gibt neue Details zu Edathy bekannt: Im Grenzbereich der Kinderpornografie

14.02.2014

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am Freitag auf der Landespressekonferenz in Hannover weitere Details zum Fall Edathy bekannt gegeben. Der SPD-Politiker soll bei einem kanadischen Unternehmen Fotos und Videos gekauft haben. Ob es sich dabei um Kinderpornografie im strafrechtlichen Sinne handelt, sei allerdings schwer zu beurteilen.

31 Videos oder Fotosets soll Sebastian Edathy zwischen Oktober 2005 und Juni 2010 in insgesamt neun Bestellungen bei einem kanadischen Unternehmen gekauft haben. Dies teilte der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Hannover Jörg Fröhlich auf der Pressekonferenz mit. Auf den Videos und den Fotos seien unbekleidete Jugendliche zwischen geschätzt 9 und 14 Jahren zu sehen.

"Ob es sich um kinderpornografisches Material handelt, ist eine schwierige Wertungsfrage." Es seien Grenzfälle dabei. Einige Materialien fielen in die sogenannte Kategorie zwei. Zu sehen sind darauf laut Fröhlich "nackte Knaben, die toben und spielen, in natürlichen Positionen sitzen und sich darstellen. Alles jedoch in Bezug zu den Genitalien."

Die E-Mail-Adressen, mit denen das Material bestellt wurde, seien mit hoher Wahrscheinlichkeit von Edathy benutzt worden. Auch die Bezahlungen ließen sich seinen Kreditkarten zuordnen. "Die Ermittlungen dauern noch an. Es gibt noch weitere Ansätze, zu denen ich noch nichts sagen kann", sagt Fröhlich. Bei den Durchsuchungen seien zwei Computer sichergestellt worden, auf denen aber vermutlich kein verbotenes Material gefunden werden könne. Sie würden jedoch noch ausgewertet, so Fröhlich weiter.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Staatsanwaltschaft gibt neue Details zu Edathy bekannt: Im Grenzbereich der Kinderpornografie . In: Legal Tribune Online, 14.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11008/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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