StA Berlin wegen Verdachts der Vorteilsnahme: Ermittlungsverfahren gegen Wulff eingestellt

01.06.2012

Die StA Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen den zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff wegen Vorteilsannahme eingestellt. Es gebe keinen Anfangsverdacht für strafbares Verhalten von Wulff, sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Martin Steltner, am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.

In dem Berliner Verfahren ging es nach Angaben der Staatsanwaltschaft (StA) um ein geschenktes "Bobby-Car", Leasing-Konditionen für einen Audi Q3 und Kleider-Sponsoring für Wulffs Ehefrau Bettina.

Es seien zwar Vorteile gewährt worden, das Geschehen sei teilweise auch intransparent gewesen, so die Staatsanwaltschaft (StA). Die Firmen hätten aber vorrangig das Ziel verfolgt, die Wulff-Familie als Werbeträger zu nutzen. Es sei nicht darum gegangen, sich politische Einflussnahme zu erkaufen. Für eine Unrechtsvereinbarung habe es keine tatsächlichen Anhaltspunkte gegeben.

Auch die StA Hannover ermittelt gegen Wulff. Dieses Verfahren soll nach Angaben eines Behördensprechers frühestens im Spätsommer zum Abschluss kommen. Die damalige Ankündigung der Behörde, für die Ermittlungen beim Bundestag die Aufhebung von Wulffs Immunität zu beantragen, hatte das Fass zum Überlaufen gebracht. Der damalige Bundespräsident trat nach wochenlangen Querelen von seinem Amt zurück.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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StA Berlin wegen Verdachts der Vorteilsnahme: Ermittlungsverfahren gegen Wulff eingestellt . In: Legal Tribune Online, 01.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6314/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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