Skurriles: Richtfest oder Raubtierfütterung?

dpa/nbu/LTO-Redaktion

15.07.2010

Eine Frau ist mit ihren Plänen, in ihrem Garten ein Gepardengehege anzulegen, vorerst gescheitert. Der zuständige Kreis Warendorf hatte den Bauantrag für das Gehege abgelehnt mit der Begründung, es beeinträchtige das Landschaftsbild und lehnte vor dem VG Münster einen Vergleich ab. Jetzt zog die verhinderte Züchterin ihre Klage zurück.

Die bislang im Immobiliengeschäft tätige Münsterländerin beharrte darauf, nicht nur einer exotischen Tierliebhaberei nachzugehen, sondern eine ernsthafte Züchtungsabsicht der nicht gerade als Haustier geeigneten Katzenart zu besitzen.

Ihr Businessplan: Bis zu zehn Junge pro Jahr sollten einen Erlös von mehreren tausend Euro bringen. Im Übrigen sei nicht einzusehen, warum vier andere Züchter in Deutschland dürfen, was ihr verwehrt bleiben solle.

Die Kalkulation überzeugte das Verwaltungsgericht (VG) nicht. Es konnte kein tragfähiges Konzept für ein Gewerbe erkennen und machte deutlich, dass die Klage keine Erfolgssaussichten habe.

Die 30-jährige Klägerin zog ihre Klage daraufhin zwar zurück, plant aber einen neuen Anlauf, um das 1000-Quadratmeter-Gehege mit zwei Meter hohen Zäunen doch noch bauen zu dürfen.

Immerhin: von einer Gefahr durch die Raubkatzen, die als die schnellsten Tiere auf dem Land gelten, gehen die Behörden nicht aus.

Zitiervorschlag

dpa/nbu/LTO-Redaktion, Skurriles: Richtfest oder Raubtierfütterung? . In: Legal Tribune Online, 15.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/984/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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