Skurriles: Knöllchen-Horst muß zahlen

dpa/mbr/LTO-Redaktion

03.08.2010

Obwohl sich der als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordene Frührentner Horst-Werner N. mit allen ihm zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln zur Wehr setzte, muss er nun wohl doch selbst ein "Knöllchen" zahlen.

Seit 2004 erstattete der selbsternannte Ordnungshüter allein im Landkreis Osterode rund 15.000 Anzeigen wegen mehr oder weniger großer Verkehrsverstöße, so der Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Eckhardt Bündge.

Nun hat es den Frührentner selbst erwischt: Wegen des Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um circa 10 km/h sollte er zehn Euro Geldbuße zuzüglich 23, 50 Euro Verwaltungsgebühr zahlen. Nachdem sein hiergegen gerichteter Widerspruch erfolglos war, ging er vor dem Amtsgericht Herzberg am Harz gegen den Bußgeldbescheid vor.

Dabei zog sein Anwalt alle Register, um den 56-Jährigen vor einer Verurteilung zu bewahren. Aber weder der Einwand, das Blitzer-Foto seines Mandanten dürfe nicht verwendet werden, da es verdachtsunabhängig angefertigt worden sei und somit gegen die verfassungsmäßigen Rechte seines Mandanten verstoße, noch ein Befangenheitsantrag gegen den Richter führten zum Erfolg.

Knapp zweieinhalb Stunden nach Verhandlungsbeginn verkündete Richter Carsten Schindler das Urteil: "Knöllchen-Horst" muss zahlen! Ob er gegen die Entscheidung vorgehen wird, ließ der Frührentner offen.

Zitiervorschlag

dpa/mbr/LTO-Redaktion, Skurriles: Knöllchen-Horst muß zahlen . In: Legal Tribune Online, 03.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1131/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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