Sicherungsverwahrung: Entlassene Strafgefangene am Internet-Pranger?

dpa/msa/LTO-Redaktion

10.08.2010

Ein neuer Vorschlag sorgt für Zündstoff in der Debatte um den Umgang mit aus der Haft entlassenen Schwerverbrechern. Unionspolitiker fordern nun, persönliche Daten über ehemalige Sexualstraftäter im Internet zu veröffentlichen. Justiz- und Innenministerium wiesen den Vorschlag als "nicht gangbaren Weg" zurück.

Nachdem bereits die Verwendung von Fußfesseln als Ersatz für die nachträgliche Sicherungsverwahrung heftig diskutiert wird, füllt nun der Vorschlag des "Internet-Prangers" das Sommerloch.

Den so genannten Internetpranger für freigelassene Schwerverbrecher hatte am Wochenende der Vorsitzende der deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt gefordert. "Ich will wissen, wenn ein Vergewaltiger in der Nachbarschaft meiner Enkelin wohnt", sagte er der "Bild am Sonntag".
Dem Vorschlag nach sollen in Zukunft Name, Foto und der Wohnort der ehemaligen Häftlinge auf den Webseiten der Polizei veröffentlicht werden.

Befürworter wie CSU-Innenpolitiker Norbert Geis versprechen sich von der Maßnahme einen besseren Schutz der Bevölkerung.

Die Regierung erteilte dem Vorstoß jedoch umgehend eine Absage. Sowohl das Innen- als auch das Jusitzministerium wiesen darauf hin, dass die Ängste der Bürger vor ehemaligen Häftlingen nicht noch zusätzlich geschürt werden sollen.

Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) gab zu Bedenken, dass Menschen, die ihre Strafe verbüßt haben, ein Recht auf Privatsphäre hätten. Ihrer Ansicht nach müsse vielmehr versucht werden, die Betroffenen durch Betreuung und Integration zu stabilisieren. "Da helfen aufgebrachte Bürger, die vor der Haustür stehen, nichts", sagte die SPD-Politikerin am Montag.

Die Linken-Abgeordnete Petra Pau bezeichnete die Forderung der Unionspolitiker als "rechtswidrig". Die Abgeordnete der Linken im hessischen Landtag Marjana Schott bemängelte, die Vorschläge griffen auf mittlelalterliche Formen des Strafens zurück und leisteten verfassungswidriger Selbstjustiz Vorschub.

Zu einem besonnen Vorgehen in der Diskussion über künftige Alternativen zur Sicherungsverwahrung mahnte nun der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn. Es müsse dabei primär um die Resozialisierung der Straftäter gehen, die der beste Schutz vor Straftaten sei.

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Zitiervorschlag

dpa/msa/LTO-Redaktion, Sicherungsverwahrung: Entlassene Strafgefangene am Internet-Pranger? . In: Legal Tribune Online, 10.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1170/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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