SG Münster stärkt Rechte geschiedener Rentner: Rentenversicherungsträger muss Ansprüche aus der Ehezeit nachzahlen

13.03.2012

Der Rentenversicherungsträger muss einem Mann rund 5.000 Euro nachzahlen, weil seine Ex-Frau gestorben war und ihm dadurch schon seit Monaten mehr Rente zugestanden hatte. Die Versicherung hatte den Mann nicht über eine Gesetzesänderung informiert, durch die er nach dem Tod der Frau mehr Geld bekam. Dies geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Urteil des SG Münster hervor.

Hintergrund des Urteils (Urt. v. 17.02.2012, Az. S 14 R 744/10) ist eine Neuregelung vom September 2009. Wenn zuvor eine Ehe zwischen zwei Menschen geschieden wurde, von denen einer gearbeitet hatte, wurden die Rentenansprüche aus der Ehezeit zwischen beiden aufgeteilt. Starb der Ehepartner, der nicht gearbeitet hatte, erlosch dieser Teil der Ansprüche.

"Wenn jetzt zum Beispiel die Ex-Ehefrau stirbt und noch nicht für 36 Monate Leistungen aus der Rentenversicherung bezogen hat, kann der Mann beantragen, dass er wieder die volle Rente bekommt", erläuterte ein Gerichtssprecher die Neuregelung.

In dem konkreten Fall hatte der Rentenversicherungsträger einen Mann nicht direkt über diese Gesetzesänderung informiert. "Sie hatten nur eine Pressemitteilung herausgegeben", sagte der Justizsprecher. Als der Mann im Juni 2010 auf seine höheren Ansprüche aufmerksam wurde, wollte die Versicherung ihm erst von Juli 2010 an mehr Geld zahlen, jedoch die zehn Monate seit der Gesetzesänderung nicht anrechnen. Nach der Entscheidung des Sozialgerichts (SG) bekommt der Mann aber nun schon vom Zeitpunkt der Neuregelung an 520 Euro mehr im Monat.

Gegen das Urteil kann der Rententräger noch Berufung einlegen.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

SG Münster stärkt Rechte geschiedener Rentner: Rentenversicherungsträger muss Ansprüche aus der Ehezeit nachzahlen . In: Legal Tribune Online, 13.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5765/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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