SG Heilbronn zur "Deutschen Spätregenmission": Glaubensgemeinschaft muss Rentenbeiträge nachzahlen

27.01.2015

Die Glaubensgemeinschaft "Deutsche Spätregenmission" muss Rentenbeiträge für ein ehemaliges Mitglied nachzahlen. Das entschied das SG Heilbronn am Dienstag in einem Musterprozess. Die fundamentalistische Freikirche mit geistlicher Europazentrale im Kreis Heilbronn hatte gegen die Forderungen der Deutschen Rentenversicherung geklagt.

Das Urteil des Sozialgerichts (SG) Heilbronn könnte richtungsweisend für weitere Fälle sein, bei denen sich die streng gläubige Gemeinschaft gegen Nachzahlungsforderungen der Rentenversicherung für andere ehemalige Mitglieder wehrt. Insgesamt geht die spendenfinanzierte Glaubensgemeinschaft von Forderungen im höheren sechsstelligen Bereich aus.

Das SG hatte in dem nun entschiedenen Musterprozess die Klage der Glaubensgemeinschaft abgewiesen. Die Richter argumentierten unter anderem damit, dass etwa auch Nonnen nach dem Ausscheiden aus einem Kloster Anspruch auf Rentenbeiträge hätten (Urt. v. 27.01.2015, Az. S 15 R 3254/13).

Die Spätregenmission hat sich seit 1927 von Südafrika aus weltweit ausgebreitet. Frauen, die der Gemeinschaft angehören, erkennt man an hellblauen, wadenlangen Kleidern und hellblauen Hütchen. Die Männer tragen normale Alltagskleidung. Die Bibel wird als schriftliche Offenbarung Gottes und als einzige, irrtumslose Autorität in allen Lebens- und Moralfragen verstanden.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

SG Heilbronn zur "Deutschen Spätregenmission": Glaubensgemeinschaft muss Rentenbeiträge nachzahlen . In: Legal Tribune Online, 27.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14496/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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