SG Dortmund zur abschlagsfreien Rente mit 63: Kein nachträglicher Wechsel möglich

28.07.2015

Rentner, die bereits eine Altersrente mit Abschlägen beziehen, können nicht nachträglich in die seit Juli 2014 mögliche abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren wechseln. Dies entschied das SG Dortmund.

Eine Frau aus Hamm, die bereits seit Mai 2013 eine Rente mit Abschlägen erhält, beantragte bei ihrer Rentenversicherung einen nachträglichen Wechsel in die abschlagsfreie Rente. Die Rentenversicherung lehnte den Antrag ab. Hierin sah die Rentnerin eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung.

Ein Rentenartwechsel müsse möglich sein, weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen der abschlagsfreien vorzeitigen Altersrente erfülle, argumentierte die Rentnerin vor dem Dortmunder Sozialgerichtes (SG). Auf den Zeitpunkt der Rentenantragstellung könne es insoweit nicht ankommen. Der Gesetzgeber habe den langjährig versicherten privilegierten Jahrgängen eine abschlagsfreie Rente ermöglichen wollen.

Die Richter des SG wiesen die Klage jedoch ab. Nach bindender Bewilligung einer Altersrente sei der Wechsel in eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte gemäß § 34 Abs. 4 SGB VI ausgeschlossen, so das Gericht. Der Ausschluss des Rentenartwechsels sei durch die Einführung der abschlagsfreien Altersrente mit 63 zum 01.07.2014 nicht modifiziert worden. Der Gesetzgeber habe auch eine Stichtagsregelung zur Einführung der Privilegierung von langjährig Versicherten treffen dürfen, davon jedoch keinen Gebrauch gemacht. Damit liege weder eine Regelungslücke noch eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Bestandsrentnern vor (Urt. v. 12.06.2015, Az. S 61 R 108/15).

Am SG Dortmund war es der erste Fall dieser Art, der in erster Instanz entschieden wurde. Es seien noch weitere vergleichbare Verfahren anhängig, sagte Gerichtssprecher Ulrich Schorn am Dienstag in Dortmund. Das aktuelle Urteil liegt bereits zur Berufung beim Landessozialgericht in Essen (Az. L 3 R 580/15).

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

SG Dortmund zur abschlagsfreien Rente mit 63: Kein nachträglicher Wechsel möglich . In: Legal Tribune Online, 28.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16410/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen