OVG Schleswig zu Brunsbüttel: Genehmigung für atomares Zwischenlager aufgehoben

20.06.2013

Nach einem fast zehn Jahre währenden Rechtsstreit steht das atomare Zwischenlager in Brunsbüttel ohne Betriebserlaubnis da. Nach einem Urteil des OVG Schleswig von Mittwoch enthält die Genehmigung aus dem Jahr 2003 mehrere Ermittlungs- und Bewertungsdefizite.

Nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat das Bundesamt für Strahlenschutz versäumt, die Folgen eines Absturzes eines Airbus A380 auf das Zwischenlager vor der Genehmigung des Zwischenlagers zu ermitteln, obwohl die erforderlichen Daten vorgelegen hätten. Auch sei bei der Untersuchung der Folgen eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen nur ein älterer Waffentyp aus dem Jahr 1992 berücksichtigt worden. Dabei könnten modernere Waffen eine größere Zerstörungswirkung haben. Ob die Ermittlungsdefizite durch eine nachträgliche Untersuchung der Behörde aus dem Jahr 2010 gegenstandslos geworden seien, ließ das Gericht offen (Urt. v. 19.06.2013, Az. 4 KS 3/08).

Geklagt hatte ein Anwohner, der Gefahren durch mangelnden Schutz vor terroristischen Angriffen befürchtete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) sieht nach der Aufhebung der Genehmigung keine atomrechtliche Konsequenz für die bereits eingelagerten Castoren, so lange das Urteil nicht rechtskräftig ist. Die Atomaufsicht werde aber sorgfältig prüfen, was das Urteil für diese Behälter bedeute. "Wir erwarten, dass das Bundesamt für Strahlenschutz nach Vorliegen des schriftlichen Urteils dieses schnell bewerten und gebotene Schlussfolgerungen ziehen wird", sagte Habeck.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Schleswig zu Brunsbüttel: Genehmigung für atomares Zwischenlager aufgehoben . In: Legal Tribune Online, 20.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8968/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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